Wohnungskauf

Liebe W-W-W-Kollegen,

angenommen, jemand möchte sich eine Wohnung kaufen. Bei den Infos vom Makler befindet sich auch ein Grundrissplan, und zwar ein Ausschnitt, der die angebotene Wohnung zeigt, aber auch einige Zimmer der angrenzenden Nachbarwohnungen. Das Gebäude selbst ist aus den 60er Jahren, also durchaus ein bisschen „hellhörig“.

Nehmen wir weiters an, der Käufer (wir nennen ihn Hr. Meier) vermietet die Wohnung unmittelbar nach dem Kauf. Nach einer gewissen Zeit zieht der Mieter aus und der Käufer selbst ein. Soweit noch alles ganz normal.

Nach einiger Zeit passiert es nun, dass Hr. Meier durch Wasserleitungs- und ähnliche Geräusche geweckt wird, und zwar zwischen 05:00 und 06:00 wochentags. Zunächst versucht Hr. Meier, diese Geräusche einzuordnen. Die Geräusche selber klingen nach Dusche, lt. dem oben erwähnten Grundrissplan sollte allerdings keine Dusche aus der Nachbarwohnung angrenzen (lt. diesem Plan sind es eine Küche und ein WC).

Nach einiger Zeit ergibt sich die Gelegenheit, dass Hr. Meier einen Blick in eine über der Nachbarwohnung gelegene Wohnung werfen kann, wobei festgestellt wird, dass - im Widerspruch zum ursprünglichen Grundrissplan - tatsächlich das Badezimmer mit Dusche dieser Wohnung an das Schlafzimmer von Hrn. Meier unmittelbar angrenzt. Hr. Meier wird nun mittlerweile seit einigen Monaten durch diese Duschgeräusche geweckt. Ein Umstellen des Betts im Schlafzimmer brachte keinen Erfolg.

Meine Frage lautet daher: Hr. Meier ist beim Kauf davon ausgegangen, dass lt. Grundrissplan eben kein Bad mit Dusche an sein Schlafzimmer grenzt. Da diese Art von Wohnblocks eben generell hellhöriger ist, meint er, dass er sich nie diese Wohnung gekauft hätte, hätte er gewusst, dass direkt an sein Schlafzimmer das Bad mit Dusche angrenzt. Der ihm überreichte Grundrissplan, welcher natürlich ein Teil seiner Kaufentscheidung war, ist falsch. Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten, und wenn ja, welche? Wandlung, Besserung, Minderung?

Schon mal vielen Dank im voraus!

Meine Frage lautet daher: Hr. Meier ist beim Kauf davon
ausgegangen,

Das reicht nicht. Er hätte sich erkundigen müssen.

Kaufentscheidung war, ist falsch. Gibt es hier rechtliche
Möglichkeiten, und wenn ja, welche? Wandlung, Besserung, Minderung?

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich geeh davon aus, das sich der Käufer vor dem Kauf über solche gegebenheiten informieren muß.

Hallo,

wie hätte sich denn Hr. Meier hier informieren können? Der Ausschnitt aus dem Grundrissplan des Gebäudes - nehmen wir an - ist quasi „offiziell“, wird also auch von der Hausverwaltung verwendet. Und weder Hr. Meier als Käufer, noch der Vorbesitzer, noch der Makler sind berechtigt, im Zuge der Kaufabwicklung eine Nachbarwohnung „auf Verdacht“ zu betreten (auf Goodwill des Bewohners sicher möglich, der kanns aber auch einfach verweigern), nehme ich an…

Grüße,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]