Wohnungskauf

Halo an alle,

angenommen man kaufe eine Wohnunh über einen Immobilienmakler einer großen Bank.
Der Vorbesitzer der Wohnung sei, rein theoretisch, mehr als pleite gewesen, und die Wohnung von mehreren Firmen belastet.
Der Bankmensch sage aber, das wäre kein Problem, die würden der Grundschuldlöschung zustimmen.
Man habe schon Mieter für das ganze, der Kaufvertrag sei auch schon unterschrieben, man habe einen Kredit aufgenommen, Grunberwerbssteuer, Maklercourtage usw. sei schon alles bezahlt.
Nun haben aber zwei Firmen nicht zugestimmt und man könne nichts machen.
Mal angenommen man habe zwei Fristen gesetzt, die nicht eingehalten werden und der Makler reagiere auf keine Anrufe, weder von einem selber noch vom Vorbesitzer.
Und die Bank verlange rein theoretisch, versteht sich, einen Bereitstellungszins, nicht gerade wenig…
Könnte man dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wegen nichteinhaltung der Voraussetzungen und dafür Schadensersatz und Bezahlung aller bisherigen Kosten verlangen?

Danke, schon mal im Voraus!

Oje, bin kein RA würde aber ganz ganz schnell am Montag zu einem laufen und zwar zu einem ganz, ganz, super guten und das ganze rückabwickeln lassen mit einem gutem Brief vom RA an den Makler und die zugehörige Bank.
Das würd ich mir gerne mal 200-300 kosten lassen.

Mal angenommen man habe zwei Fristen gesetzt, die nicht
eingehalten werden und der Makler reagiere auf keine Anrufe,
weder von einem selber noch vom Vorbesitzer.

Was hat der Makler damit zu tun ? War der es, der sagte, die Gläubiger würden zustimmen ? Es ist eigentlich Sache des Verkäufers, sich darum zu kümmern, dass er die Wohnung „liefern“ kann.

Und die Bank verlange rein theoretisch, versteht sich, einen
Bereitstellungszins, nicht gerade wenig…

Das verwundert, bis ein bereitstellunsgzins anfällt dauert es doch mehrere Monate.

Könnte man dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wegen

Vermuitlich wird nichts anderes übrug bleiben. Im Kaufvertrag ist sicherlich die lastenfreie Lieferung des Wohneigentums vereinbart worden, die offenbar nicht möglich ist. Ich würde den Notar ansprechen und um Rat bitten.

nichteinhaltung der Voraussetzungen und dafür Schadensersatz
und Bezahlung aller bisherigen Kosten verlangen?

Es wird Zeit, dass der Verkäufer unter Druck gesetzt wird, mit seinen Gläubigern zu reden.