Hallo, bin Mieter seit einem Jahr. Ich habe heraus gehört das mein Vermieter diese Wohnung in den nächsten Monaten verkaufen möchte (er erwähnte das nur mal so am Rande). hatte daraufhin gesagt das wir das mal drüber sprechen könnten da ich da auch interesse dran hätte diese zu kaufen.Nun ist meine Frage, habe ich ein besonderes Recht dadurch das ich bereits zur Miete wohne diese wohnung zu kaufen? Oder könnte da auch jeder andere Interessent auf die idee kommen mir die weg zu kaufen?
leider gibt es im deutschen Rechtssystem keinen Automatismus zwischen Mieten und Kaufen. Wenn du 3 Tage einen Mietwagen fährst, hast du auch kein Vorkaufsrecht.
Wenn du vermeiden willst, dass ein anderer vor dir die Wohnung „wegkauft“, dann muss du eben mehr bieten. So ist das im Kapitalismus…
Vielleicht solltest du dem Vermieter mal ein Angebot machen.
Dann hast du immerhin die Ernsthaftigkeit deines Wunsches bewiesen…
Als Mieter hat man ein Vorkaufsrecht an der gemieten Wohnung. Das ist im BGB geregelt:
Hallo, ich habe im Internet etwas darüber gefunden:
Vorkaufsrecht von Mietern Gemäß § 577 BGB
haben Mieter einer Wohnung das Vorkaufsrecht an dieser für den Fall, dass diese in Wohneigentum umgewandelt wird:„(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt.
Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.
Das ist der Link davon.
Rede mit den Vermieter auf jeden Fall so schnell wie möglich.
Gruß
Sabine
es besteht kein vorkaufsrecht.der besitzer kann verkaufen an wen er will.viel erfolg!
Klar besteht Vorkaufsrecht zu den Bedingungen die im Kaufvertrag mit den Käufern getroffen wurden. Gut vorab alles zu klären ;=)
Klar besteht Vorkaufsrecht zu den Bedingungen die im
Kaufvertrag mit den Käufern getroffen wurden. Gut vorab alles
zu klären ;=)
und wo liest du etwas von Umwandlung in eine Eigentumswohnung wärend der Mietzeit? Meine Güte, wenn man so gar keine Ahnung hat…
Als Mieter hat man ein Vorkaufsrecht an der gemieten Wohnung.
Das ist im BGB geregelt:
und du hast eine Kristallkugel? *kopfschüttel*
lesen, verstehen und dann antworten…
Rede mit den Vermieter auf jeden Fall so schnell wie möglich.
über was? über’s Wetter?
FAQ 1129
Frage gemäß den Forumsregeln (FAQ:1129) einstellen, dann gibt es auch vernünftige Antworten.
Moin, Du hast kein Vorkaufsrecht! Allerding ist die Wohnung an andere mschwieriger zu verkaufen da die Wohnung vermietet ist. Spreche mit deinem Vermieter und kläre die situation
Gruß connection
…, dann gibt es auch vernünftige Antworten.
Bist Du Dir da wirklich sicher? Nach den Erfahrungen der letzten Zeit hätte ich da doch Zweifel.
vnA
Ich kaufe lieber vermietete Eigentumswohnungen als Wertanlage.
vnA
…, dann gibt es auch vernünftige Antworten.
Bist Du Dir da wirklich sicher?
Nein, nicht wirklich. Ist schon erstaunlich, mit welchen (kleinen) Aktionen man ein Forum (zumindest Teile davon) in kürzester Zeit zur Lachnummer verkommen lassen kann…
halt die Ohren steif!
Joschi
Aber eines darf man nicht außer Acht lassen:
Das was hier jetzt an Unqualifiziertem im Forum auftaucht, wurde früher als „Expertenwissen“ weitergeleitet. Da ist es schon ein Vorteil, dass Derartiges nicht mehr unkommentiert bleibt.
Was sich so alles „Experte“ nennt??? Da hab ich lieber „von nix Ahnung“
Klar bleiben die Ohren steif.
vnA