Wohnungskauf bei Steuer geltend machen?

Hallo,
ich habe zusammen mit meiner Frau 2010 eine Eigentumswohnung gekauft die wir seither selbst bewohnen. Jetzt bekomme ich immer wieder die unterschiedlichsten aussagen dazu, was ich von der Steuer absetzen kann. Ich geh davon aus das ausser der Lohnkosten der Handwerker (ich hab 99,9% selber gemacht) nichts geltend gemacht werden kann.

Hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Grüsse Christian

Hallo, wirklich helfen kann ich dir nicht, wobei ich davon ausgegangen bin, dass die Handwerker-Rechnungen, z.B. auch Schornsteinfeger abgesetzt werden können. Ob es sich hier nur um Lohnkosten handelt, weiss ich nicht. Ich würde versuchen, mal jemanden zu fragen (z.B. Steuerberater), der sich mit sowas auskennt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Gruß Uli

Hallo,
ich bin leider kein Steuerberater, daher kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen. Ich kann auch nur die Handwerkerkosten geltend machen.
Gruß,
Andreas

hallo,

exakt so ist es.

saludos, borito

Hallo Christian!
Ich bin kein Steuerexperte, schätze es aber so ein wie du. Die Eigenheimzulage gibt es ja seit einigen Jahren nicht mehr.

Viele Grüße
Thomas

Hallo Christian,

Sie sollten einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Gruß

Lars Timmermann
www.laren-property.de

Hallo, bei einer selbstgenutzten Wohnung gibt es bis auf die besagten Handwerkerleistungen leider nix, was man steuerlich geltend machen könnte.
Evtl. könnte man - sofern vorhanden und beruflich genutzt ein Arbeitszimmer geltend machen. Das hat aber mit dem Erwerb der Wohnung nichts zutun. Arbeitszimmer kann man auch in Mietwohnungen geltend machen.

Hallo, deine Aussage ist richtig!
Gruss Hermann

Hallo Chris,

nun, ich bin kein Steuerberater, aber die Absetzmöglichkeiten beim Eigenheim sind recht bescheiden. Wie Du schon gesagt hast, kannst Du nur die Lohnkosten für Handwerker oder haushaltsnahen Dienstleistung steuerlich geltend machen. Aber auch nur, wenn Du eine Rechnung hast und den Betrag überwiesen hast.
Lineare Abschreibungen bzw. Renovierungen sind nicht absetzbar.
Eventuell können Modernisierungen und Sanierungen einen steuerlichen Vorteil bringen, aber da gibt es gewisse Auflagen und diese im nachhinein zu beantragen scheint nicht zu funktionieren.

Viele Grüße vom
Michael

Hallo,

das ist auch mein Kenntnisstand.

Viele Grüße

Paola

Die Wohnung ist Ihr Privatvergnügen! Sie erzielen keine steuerpflichtigen Einkünfte daraus, folgich können Sie auch keine steuerliche Gegenrechnung aus z.B. Zinsaufwendugnen oder Abschreibung für Anlagevermögen geltend machen.

Soweit ich weiß nur 20% von Lohnkosten der Handwerker.

Hallo,
der Unterschied liegt in der Selsbtnutzung. Wenn man die Wohnung vermietet, dann kann man sämtliche Kosten als quasi Unkosten absetzen und von den zu versteuernden Mieteinnahmen abziehen. Aus Kreditzinsen kann man in diesem Falle absetzten.

Wenn man selber drin wohnt, dann geht das nicht, weil man ja keine steuerpflichtigen Mieteinnahmen hat. Dennoch kann man seit 2006 Handwerker und haushaltsnahe Dientsleistungen geltend machen. Bei den Dienstleistungen gehen zm Beispiel Gärtner und Hausmeister, Putzfrau etc. abzusetzten. Bei den Handwerkerrechnungen gehen nur Handwerker aber keine Eigenleistungen. Sie können abr wenigstens mal versuchen dem Umzug geltend zu machen. Wenn der Umzug aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels erfolgt ist oder der weg zur Arbeit für wenigstens einen der Partner verkürzt wurde, dann geht da jede Menge (z.B. Kosten für Suche nach der Wohnung, Marklergebühr, Umzug selbst, Tapeten, Elektroeräte, Sat Schüssel etc. alles nachzulese in jeder Menge Büchern oder dem Internet)

Hallo,

Sie haben es richtig erfasst, da geht nix ausser die handwerkerleistungen, die bei IHnen aber aufgrund der eigenleistungen auch nicht anfallen!

Gruß

Ich entschuldige mich für die verspätete Antwort. Ich würde sebst hierfür einen Steuerberater nehmen. juiuszwo