Hallo,
der Unterschied liegt in der Selsbtnutzung. Wenn man die Wohnung vermietet, dann kann man sämtliche Kosten als quasi Unkosten absetzen und von den zu versteuernden Mieteinnahmen abziehen. Aus Kreditzinsen kann man in diesem Falle absetzten.
Wenn man selber drin wohnt, dann geht das nicht, weil man ja keine steuerpflichtigen Mieteinnahmen hat. Dennoch kann man seit 2006 Handwerker und haushaltsnahe Dientsleistungen geltend machen. Bei den Dienstleistungen gehen zm Beispiel Gärtner und Hausmeister, Putzfrau etc. abzusetzten. Bei den Handwerkerrechnungen gehen nur Handwerker aber keine Eigenleistungen. Sie können abr wenigstens mal versuchen dem Umzug geltend zu machen. Wenn der Umzug aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels erfolgt ist oder der weg zur Arbeit für wenigstens einen der Partner verkürzt wurde, dann geht da jede Menge (z.B. Kosten für Suche nach der Wohnung, Marklergebühr, Umzug selbst, Tapeten, Elektroeräte, Sat Schüssel etc. alles nachzulese in jeder Menge Büchern oder dem Internet)