Wohnungskauf- Bezug nach Vereinbarung

Hallo liebe „wer-weiss-was-Gemeinde“,

folgender Fall:
Herr Gutgläubig möchte eine Eigentumswohnung erwerben u. selbst bewohnen. Er findet ein geeignetes Objekt, welches noch vermietet ist. Lt. Eigentümer, Herrn Schlau, besteht kein schriftl. Mietvertrag u. Herr Mieter wird spätentens zum Zeitpunkt X ausziehen.
Frage: Welche Vereinbarung muss im Notarvertrag stehen, die verhindert, dass das bestehende Mietverhältnis übernommen wird?

Viele Grüße
Marianne

Frage: Welche Vereinbarung muss im Notarvertrag stehen, die
verhindert, dass das bestehende Mietverhältnis übernommen wird?

„Das Kaufobjekt wird am xx.yy.zzzz unvermietet geliefert“

oder so ähnlich. Eine rechtsgültige Formulierung wird der Notar formulieren.

Hallo Nordlicht,
vielen Dank für die Antwort! Herr Gutgläubig geht wohl doch das Risiko ein, ev. auf den Notarkosten (für Erstellung des Kaufvertrages) sitzenzubleien, sollte Herr Schlau diese Klausel nicht akzeptierten.
Viele Grüße
Marianne

Also soweit ich weiß, ist kein Mietvertrag der beste Mietvertrag, den es gibt. Denn wenn kein schriftl. Vertrag besteht, dann greift der gesetzl. Mietvertrag und der Mieter wird den Teufel tun und ausziehen, nur weil du die wohnung gekauft hast. Du wirst also erst einmal Eigenbedarf anmelden müssen und es kann sich jahrelang hinziehen.
Also: aufpassen!

Gruß

Hallo Liz,
auch vielen Dank für Deine Antwort! Genau das sind meine Befürchtungen.
Viele Grüße
Marianne