Hallo liebe „wer-weiss-was-Gemeinde“,
folgender Fall:
Herr Gutgläubig möchte eine Eigentumswohnung erwerben u. selbst bewohnen. Er findet ein geeignetes Objekt, welches noch vermietet ist. Lt. Eigentümer, Herrn Schlau, besteht kein schriftl. Mietvertrag u. Herr Mieter wird spätentens zum Zeitpunkt X ausziehen.
Frage: Welche Vereinbarung muss im Notarvertrag stehen, die verhindert, dass das bestehende Mietverhältnis übernommen wird?
Viele Grüße
Marianne