Hallo,
ich habe mal eine zum Glueck noch hypothetische Frage: Ein Vater ist krank, nicht heilbar, aber so gut eingestellt, dass er noch ca. 4-6 Jahre aus heutiger Sicht leben kann. Drei Kinder stellen die gesetzlichen Erben. Der Vater hat eine Lebensgefaehrtin, nun tauchte die Idee auf, dass der Vater in Oesterreich eine Ferienwohnung kaufen will. Die Kinder gehen davon aus, dass diese auf den Namen der Lebensgefaehrtin gekauft werden wird, damit sie diese nach seinem Tod behalten kann und sie nicht in die Erbmasse eingeht. Ausgehend von der traurigen Annahme, dass der Vater ca. binnen der naechsten 5 Jahre versterben wird - waere dieser Kauf dann als Schenkung zu behandeln, die rueckgaengig gemacht werden koennte? Der Kauf wird vermutlich ueber ihr Konto laufen, doch sie hat selbst die Mittel nicht dafuer, der Vater wuerde ihr das Geld fuer diesen Kauf geben. Welche Unterlagen brauechten die Kinder im Falle des Falles, um zu belegen, dass es eine Schenkung war bzw. wie koennte der Vater die Lebensgefaehrtin absichern, dass die Immobilie dann definitiv ihr gehoert? Der Vater hat ein Testament, koennte er sie ihr darin vermachen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
was ein Vater mit seinem Geld zu Lebzeiten macht ist doch ihm überlassen, oder ist er nicht mehr zurechnungsfähig? Und wenn das Haus auf ihren Namen gekauft wird braucht es auch nicht ins Testament aufgenommen werden.
immer diese Gier beim Erben, und dabei ist er noch nichtmal tot 
lg, Dany
das vorhaben der lg zu lebzeiten ein haus zu kaufen ist wohl für keine der betroffenen parteien zielführend. vor allem wird es dem eigentlichen willen des erblassers widersprechen, da die gefahr des § 2329 bgb besteht, http://dejure.org/gesetze/BGB/2329.html .
ein vermächtnis ist auch nicht zielführend, da die lebensgefährtin nur durch einen schuldrechtlichen anspruch gegen die erben abgesichert ist, mehr aber auch nicht.
in betracht kommt etwa, dass die lebensgefährtin als erbin eingesetzt wird und zugleich eine teilungsanordnung ergeht…
es gibt hier viele detailprobleme und varianten, die ich nicht abschließend aufzählen kann.
nur ein guter rat: der erblasser soll zu einem notar, der ihm erklärt, wie sein wille nach seinem tod am besten durchgesetzt wird. die schenkung des geldes, das zum hauskauf verwendet wird, hilft der lebensgefährtin jedenfalls nicht und produziert nur streitereien nach dem todesfall.
das hat nichts mit gier zu tun, sondern das vermögen des erblassers soll nach seinem willen nach seinem tod verteilt werden, ohne dass ein größerer rechtsstreit entsteht. muss die lebensgefährtin nach dem tod das grundstück versilbern, weil die erben pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, widerspricht dies dem willen des erblassers… daher ist eine umfassende regelung über das vermögen der einzig vernünftige weg.
auf den ersten teil der antwort gehe ich gar nicht erst ein…
Hallo Duplosche,
es ist immer leicht zu urteilen, wenn man die Details des Falles nicht kennt…also, entweder hilfreiche Kommentare oder besser gar nicht…
vielen dank fuer diese hilfreiche antwort. bestaerkt mich darin, dem vater zu raten, sich dringend beraten zu lassen und dann die entsprechenden schritte in die wege zu leiten und mit allen beteiligten offen ueber seine wuensche zu sprechen.
immer diese Gier beim Erben, und dabei ist er noch nichtmal
tot
immer diese Antworten von Leuten, die keine Ahnung haben und dann noch unnütze Kommentare abgeben, welche mit der Frage eines abstrakten Rechtsproblems überhaupt nichts zu tun haben…
Eine völlig falsche Einschätzung der Rechtslage reicht Dir offensichtlich nicht.
entschuldigung
mein Artikel kann gerne gelöscht werden, habe meine persönluchen Erfahrungen und Emotionen einfließen lassen, tut mir leid,
lg dany