hallöchen
ich und meine frau leben seit 3 monaten getrennt. da sich jetzt eine wohnung zum guten preis gefunden hat, überlege ich sie zu kaufen, aber ohne meine frau bekomme ich keine finanzierung auf die beine.
was soll ich tun???
reicht eine gütertrennung??? und was kostet die im normalfall???
kann ich beim notar ein schreiben aufsetzten wo genau festgehalten wird das meine frau im falle einer scheidung nichts mit der wohnung zutun hat???
oder geht das alles nicht und ich muß dann aufjedenfall mit ihr die wohnung teilen wenn ich sie kaufe???
was soll ich machen??? ich möchte die wohnung, ich möchte nicht das meine frau irgendetwas damit zutun hat, und am liebsten würde ich verheiratet bleiben also keine scheidung.
danke für die antworten
gruß
ich und meine frau leben seit 3 monaten getrennt. da sich
jetzt eine wohnung zum guten preis gefunden hat, überlege ich
sie zu kaufen, aber ohne meine frau bekomme ich keine finanzierung auf die beine.
Das heißt, mit Deinem gehalt alleine, bekommst Du keine Finanzierung ?
was soll ich tun???
Den Kauf vergessen.
reicht eine gütertrennung???
Was soll das bringen ?
kann ich beim notar ein schreiben aufsetzten wo genau
festgehalten wird das meine frau im falle einer scheidung
nichts mit der wohnung zutun hat???
Wenn Du ohne sie keine Finanzierung bekommst, wird das Schreiben auch nichts nützen.
was soll ich machen??? ich möchte die wohnung, ich möchte
nicht das meine frau irgendetwas damit zutun hat,
Ich denke Du bekommst ohne sie keine Finanzierung ?
liebsten würde ich verheiratet bleiben also keine scheidung.
Was hat das hiermit zu tun ?
Hi,
er meint nach m.M. dass die Banken die Gesamtschuldnerische Haftung eines Ehepaares fordern.
Ob eine Bank die zeitnahe Gütertrennung anerkennt liegt im ermessen der Bank. Allerdings glaube ich hier nicht an diese Lösung, da ja durch die Scheidung und deren rechtliche Konsequenzen (z.B. Unterhaltsregelungen)maßgebliche Veränderungen in der Bonität erfolgen können. Sprich, wenn die Scheidung durch ist, kann ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau die Bezahlbarkeit der Immobilie gefährden.
M.E. einzige Lösung : Die Scheidungsfolgevereinbarung schon jetzt notariell treffen, aus der die Unterhaltsansprüche hervorgehen werden. Damit sind die meisten Institute dann schon zufrieden.
Darüber hinaus wird die „noch“-Ehefrau bei einigen Instituten unterschreiben müssen, dass sie der Darlehensaufnahme des „Noch“-Ehemannes zustimmt.
Das Vorgehen ist aber in jedem Fall mit der Bank die eine Finanzierung prüfen und vergeben soll im VORFELD abzustimmen. Wenn allerdings die Tragfähigkeit der mtl. Belastung mit dem einem Einkommen nicht gegeben ist, kann man sich das alles sparen.
Grüße
Ralf