Wohnungskauf, Kosten bei Rücktritt, Makler,

Hallo liebe Experten von wer weiss was,

eine bekannte hat sich mit ihrer Mutter eine Wohnung zum Kaufen angesehen. Beide haben über Kauf von Wohnungen oder Häuser sowie eventuelle Beschaffenheiten überhaupt keinerlei Ahnung. Es war auch kein Bekannter bzw. Handwerker oder Meister dabei, um sich unabhängig beraten lassen zu können. Da der Kaufpreis beiden günstig erschien, und der Makler bei einem 4 Augen Gespräch erwähnte: „Wenn sich noch andere Interessenten melden, die mehr bezahlen, dann bekommt der Höchstbietende die Wohnung.“ (es war keine Auktion!!!). Da hatte sie gesagt, nachdem alle anderen Interessenten gegangen waren, dass sie die Wohnung kaufen mag. Ihre Mutter drängte und wollte so schnell wie möglich einen Notartermin. Der Makler schickte ihr mittlerweile einen Vorvertrag und der Notartermin wurde auf Dienstag den 05. Januar 10 gesetzt.
Sie erzählte mir diese Angelegenheit und ich fragte sie, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet.
Es handelt sich um eine nicht renovierte Wohnung aus den 50er Jahren, die auch noch nicht saniert wurde. Es wurden bisher vor ca. 15 Jahren Kunststofffenster sowie eine Gastherme mit 4 Heizkörper eingebaut. Die Böden sind mit Linoleum belegt. Das Bad ist mit alte, gelbe Fliesen gekachelt und es ist eine Badewanne vorhanden.
Über die Beschaffenheit der Elektroinstallation ist ihr nichts bekannt. Da die Wände im alten, grauen abgewohnten Zustand sind, vermutet sie, dass die Kabel u. d. g. im alten, ursprünglichen Zustand sind.
Nach Angaben des Hausverwalters soll in absehbarer Zeit das Haus mit einen Vollwärmeschutz ausgestattet werden, wobei die kosten pro Eigentümer auf ca. 5 bis 6.500 Euro liegen soll.

Der Makler hatte noch angeboten, dass sie die Wohnung 1 Stunde vor dem Notartermin noch mal ansehen kann.

Ich habe heute mit dem Makler telefoniert und mich wegen der Wohnung erkundigt. Er fragte mich nicht was ich bezahlen würde sondern teilte mir mit, dass die Wohnung verkauft ist.

Mittlerweile fühlt sie sich hintergangen, da der Makler nicht wirklich Kommunikationsbereitschaft zeigt, sondern nur so schnell wie möglich diese Wohnung verkaufen will.

Wenn sie jetzt diese Wohnung nicht mehr kaufen möchte, mit welchen Kosten müsste sie rechnen, oder muss sie für entsprechende Kosten aufkommen? Sie bzw. ihre Mutter hat bisher keinerlei Unterschrift geleistet und auch keine Anzahlung!!!

Vorab vielen Dank und einen gesunden Start ins Jahr 2010

…ein letzter Rat zum Ende des Jahres :wink:

Keine Sorge, der Makler kann keine Forderungen stellen,
hört sich sowieso alles sehr dubios an, typisch Makler…
wahrscheinlich besser so.
In aller Ruhe weitersuchen… ein bißchen mehr in die Thematik einarbeiten,…
Sie können mich zwecks zukünftigen Beratungen gerne auch in meinem (Immobilien) Büro :wink: kontaktieren:
0761 733 33 11
Viele Grüße und einen guten Rutsch…
Thomas Hertle

Hallo brasil-pit,

ich sehe nicht so ganz das Problem!?

Ein Erwachsener Mensch hat sich zum Kauf einer Wohnung entschieden. Der Preis schien OK zu sein. Es wurde nichts verschwiegen. Sonderumlagen in der Zukunft wurden erwähnt. Die Mutter, nicht der Makler(!), drängte zu einem Notartermin. Bei weiteren Anfragen (z. B. von Ihnen) hat der Makler nicht nachverhandelt, um den Preis hochzutreiben. Die Interessenten sollten/durften vor der Beurkundung noch einmal in die Wohnung schauen.

So sollte ein Makler arbeiten!

Warum sich Ihre Bekannte hintergangen fühlt, haben Sie leider nicht erläutert. Dass der Makler die Wohnung schnell verkaufen möchte, ist sicherlich nachzuvollziehen, denn er lebt vom Verkauf von Immobilien! Auch schildern Sie nicht inwieweit die Kommunikationsbereit eingeschränkt ist.

Wenn sich die Dame nun noch gegen die Wohnung entscheidet, warum auch immer, kann sie dieses bis zum Notartermin jederzeit tun. Ohne Angabe von Gründen. Der Makler kann keine Ansprüche durchsetzen.

Der Notar hingegen muss (eigentlich) seine Gebühr für den Entwurf in Rechnung stellen. Er hat ja erst nach der Zusage der Dame angefangen zu arbeiten und tritt in seiner Funktion als Notar als Behörde mit einer verbindlichen Gebührenordnung auf.

Wenn der Makler einen guten Draht zum Notar hat, kann er anbieten, mit dem nächsten Interessenten auch wieder zu dem Notar zu gehen. Dann braucht der Notar nur wenige Eckdaten verändern und wird dann in der Regel keine Rechnung an den ersten Interessenten schreiben.

Mit Neujahrsgrüßen

Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

0 42 02 - 52 49 46

Zitat: Eine Bekannte hat sich mit ihrer Mutter eine Wohnung zum Kaufen angesehen. Beide haben über Kauf von Wohnungen oder Häuser sowie eventuelle Beschaffenheiten überhaupt keinerlei Ahnung. Es war auch kein Bekannter bzw. Handwerker oder Meister dabei, um sich unabhängig beraten lassen zu können. Da der Kaufpreis beiden günstig erschien, und der Makler bei einem 4 Augen Gespräch erwähnte: „Wenn sich noch andere Interessenten melden, die mehr bezahlen, dann bekommt der Höchstbietende die Wohnung.“ Da hatte sie gesagt, nachdem alle anderen Interessenten gegangen waren, dass sie die Wohnung kaufen mag. Ihre Mutter drängte und wollte so schnell wie möglich einen Notartermin. Der Makler schickte ihr mittlerweile einen Vorvertrag und der Notartermin wurde auf Dienstag den 05. Januar 10 gesetzt.
Sie erzählte mir diese Angelegenheit und ich fragte sie, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet.
Es handelt sich um eine nicht renovierte Wohnung aus den 50er Jahren, die auch noch nicht saniert wurde. Es wurden bisher vor ca. 15 Jahren Kunststofffenster sowie eine Gastherme mit 4 Heizkörper eingebaut. Die Böden sind mit Linoleum belegt. Das Bad ist mit alte, gelbe Fliesen gekachelt und es ist eine Badewanne vorhanden. Über die Beschaffenheit der Elektroinstallation ist ihr nichts bekannt. Da die Wände im alten, grauen abgewohnten Zustand sind, vermutet sie, dass die Kabel u. d. g. im alten, ursprünglichen Zustand sind. Nach Angaben des Hausverwalters soll in absehbarer Zeit das Haus mit einen Vollwärmeschutz ausgestattet werden, wobei die Kosten pro Eigentümer auf ca. 5 bis 6.500 Euro liegen soll. Der Makler hatte noch angeboten, dass sie die Wohnung 1 Stunde vor dem Notartermin noch mal ansehen kann.
Ich habe heute mit dem Makler telefoniert und mich wegen der Wohnung erkundigt. Er fragte mich nicht was ich bezahlen würde sondern teilte mir mit, dass die Wohnung verkauft ist.
Mittlerweile fühlt sie sich hintergangen, da der Makler nicht wirklich Kommunikationsbereitschaft zeigt, sondern nur so schnell wie möglich diese Wohnung verkaufen will.
Wenn sie jetzt diese Wohnung nicht mehr kaufen möchte, mit welchen Kosten müsste sie rechnen, oder muss sie für entsprechende Kosten aufkommen?

Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort…
Ich persönlich denke an die selbe Meinung. Möchte aber auf Nummer Sicher gehen.
Werde ihr Ihre Tel-Nummer weitergeben.

Hallo,

vorab das notwendige rechtliche: Dies ist keine Rechtsberatung, schon gar keine rechtsverbindliche Auskunft!

Zunächst, Vorverträge haben, solange sie nicht vor einem Notar geschlossen wurden, keine Bindungskraft. Insofern ist es völlig egal, ob so ein Teil existiert, selbst wenn es unterschrieben wäre.

Hier dürfte es sich jedoch um einen Vertragsentwurf handeln, was aber auch unerheblich ist.

Thema Kosten: Natürlich muss niemand kaufen, auch wen er 1ooo Mal gesagt hat, er will. Kosten ersatz gegenüber dem Makler entsteht nur, wenn dies vereinbart ist (§652.2 BGB)

Die Kosten für den Notar (hier bei Rücktritt u.U. für den Vertragsentwurft) hat derjenige zu tragen, der ihn beauftragt hat. Hier wohl der voreilige Makler. Es sei denn, er hat sich zur Beauftragung ausdrücklich bevollmächtigen lassen.

So wie hier geschildert, dürfte der Rücktritt also nichts kosten. Anderenfalls erneut nachfragen.

Wenn sie jetzt diese Wohnung nicht mehr kaufen möchte, mit
welchen Kosten müsste sie rechnen, oder muss sie für
entsprechende Kosten aufkommen? Sie bzw. ihre Mutter hat
bisher keinerlei Unterschrift geleistet und auch keine
Anzahlung!!!

Vorab vielen Dank und einen gesunden Start ins Jahr 2010

Hallo erstmal,

die Ausstattung der Wohnung ist egal. Es dürfen alle Wohnungszustände verkauft werden, wie bei gebrauchten Autos.
Der Makler hat sich vorerst korrekt und neutral verhalten. Sie selbst erzählen, das der Makler die Wohnung als „verkauft“ bezeichnet. D. h. er geht vom Notartermin aus und bietet diese nicht weiter an.

Was mich wundert ist, das der Makler nicht über die Protokolle der Eigentümerversammlung und deren Beschluss der Sanierung (Vollwärmeschutz) informiert hat. Dies ist eingentlich seine Pflicht.

Und genau hier könnten Sie, falls Sie die Wohnung nicht wollen, ansetzen.
Wenn Sie nicht informiert waren, das in den nächsten Jahren eine „Sonderumlage“ fällig wird, dann wäre dies für mich der beste Ausstiegsgrund.
Das haben Sie bei der Informationsbeschaffung über den Verwalter herausgefunden. Somit haben Sie mit dem neuen Wissen eventuell Finanzierungsprobleme oder anderes. Hier sehe ich die möglichkeit den Notartermin ab zu sagen. Der Makler könnte ggf. verlangen eine Ausfallgebühr zu entrichten. Hier hat er jedoch nur wenig gesetzliche Grundlagen auf die er sich beziehen kann. Jedoch muss natürlich, um längere Gerichtskosten zu vermeiden ein kleiner Betrag entrichtet werden. Schließlich hat der Makler ja Zeit benötigt etc.

Dann hoffe ich geholfen zu haben.

Grüße

Der Vorvertrag hat keine bindende Wirkung. Es muss lediglich mit den Kosten der Erstellung des Notarvertrags gerechnet werden.
Sie sollten den Notartermin absagen!!!

Grüße

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Guten Tag,
ich verstehe das Problem nicht! Wenn der Makler die Wohung jetzt anderweitig verkauft hat, warum sollte dann die Dame Probleme mit dem Makler bekommen? Da würde ich gelassen bleiben. Sollte der Makler (warum auch immer) meinen, er hätte irgendwelche Ansprüche an Ihre Bekannte, dann kann diese ggfs. einen Rechtsanwalt einschalten.

Ich sehe aus Ihrer Schilderung heraus hier keine Probleme für Ihre Bekannte!

DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG UND OHNE GEWÄHR UND HAFTUNG!

Viele Grüße!!