A möchte in München eine Wohnung kaufen. Diese wurde im Internet angepriesen, zu den zusätlich anfallenden Kosten gehören laut Annonce 3,57 % Maklercourtage.
Bei der Besichtigung stellt sich heraus dass der Makler der Ehegatte der Hausverwalterin ist, die die Wohnungseigentümerin auch bereits bei Eigentümerversammlungen vertreten hat.
Hat der Makler Anspruch auf die Provision? Könnte er ihn irgendwie erwerben? bisher wurde von den potentiellen Käufern nichts unterschrieben.
Ich verstehe die Frage nicht, warum sollte der Makler denn keinen Anspruch auf seine Provision haben???
Hallo,
der Makler könnte sogar selber der WEG-Verwalter sein. Die Provision steht ihm zu ( Kauf natürlich vorausgesetzt )
Eine Eigentumswohnung steht im sog. Sondereigentum. Der WEG-Verwalter verwaltet aber lediglich das sog. Gemeinschaftseigentum ( Grundstück, Gemeinschaftsräume etc. ), hat also mit dem Sondereigentum faktisch nichts zu tun.
Hierüber gibt es auch ein aktuelles BGH-Urteil.
Gruß