Hallo Experten,
ich hoffe, ich bin in diesem Brett richtig, auch wenn es um einen Kauf geht.
Angenommen, eine Wohnungsbesitzerin hat einen Makler beauftragt, um ihre Wohnung zu verkaufen. Jetzt entschließt sie sich allerdings, diese privat zu verkaufen.
Der Maklervertrag verlangt, daß sie deshalb nach Kündigung des Maklers noch 4 Wochen warten muß bis verkauft wird.
Ist das rechtens so? Eigentlich ist das doch, salopp gesagt, ihre Wohnung und sie kann damit machen was sie will?
Sie hat vor, ihrer potentiellen Käuferin die Wohnung mündlich zuzusichern, um sie ihr dann 4 Wochen später zu verkaufen. Gilt diese Zusage dann? Die Käuferin hat nämlich natürlich Angst, daß in der Zwischenzeit noch ein anderer Käufer gefunden wird, der bereit ist mehr zu zahlen. Deshalb überlegt die Käuferin, ob sie in den sauren Apfel beißt und die Wohnung jetzt sofort mit Maklergebühr kauft (immerhin fast 8000 Euro)oder noch 4 Wochen wartet und damit aber vielleicht ein Risiko eingeht?
Über Antworten und Tipps von Euch würde ich mich sehr freuen!
Danke und Gruß,
M.