Wohnungskauf Nebenkosten

Hallo,

ich beabsichtige eine Neubauwohnung zu kaufen.
Dabei ist folgende Situation aufgetreten:

Der Notartermin ist am 28.06.2007, einziehen möchte ich erst am 01.10.2007(aufgrund der Kündigungsfrist der alten Wohnung).
Mit dem Verkäufer wurde vereinbart, dass der Kaufpreis auch erst am 01.10.2007 zu zahlen ist.
Die Hausverwaltung teilte mir nun mit, dass die Betriebskosten bereits zu zahlen sind nachdem Nutzen und Lasten auf den Käufer übergegangen sind.

Im Kaufvertrag steht:

Mit der Übergabe gehen Nutzen und Lasten und die Gefahr auf den Käufer über;
das Eigentum geht über mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Übergabevoraussetzung ist jedoch, dass die bis dahin fälligen Kaufpreisraten einschließlich sämtlicher Kosten für ausgeführte Sonderwünsche bezahlt sind.

Anlässlich der Übergabe ist der Vertragsgegenstand von beiden Parteien zu besichtigen, worüber ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll zu erstellen ist.

Ist es nun richtig, dass ich bereits ab Juli die Betriebskosten zahlen muss? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit die Betreibskosten erst ab Oktober zu zahlen?
Wann genau gehen Nutzen und Lasten an mich über?

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen und meine Fragen beantworten.

Gruß

Achim

Wann genau gehen Nutzen und Lasten an mich über?

Dieser Zeitpunkt muss doch im Notarvertrag stehen!

Hallo

steht doch da:

das Eigentum geht über mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

ab dem Zeitpunkt wo du im Grundbuch stehst, das kann einige Wochen dauern.

Gruß

Ist es nun richtig, dass ich bereits ab Juli die
Betriebskosten zahlen muss? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit

Nein, denn ihr habt vertraglich vereinbart, dass Nutzen und Lasten erst nach Zahlung des Kaufpreises übergehen.