Wohnungskauf/ Nebenkostenabrechnung

Hallo,

Im Sept. letzten Jahres erwirbt jemand eine Wohnung, in der Wohnung wohnten bisher Mietere die kurz vor der Wohnungsübergabe ausziehen. 11 Monate später kommt die Nebenkostenabrechnung. Einen Monat später wird der Betrag gemeinsamm mit den monatl. Nebenkosten gemeisamm abgebucht.
Nach Rücksprache mit den ehem.Mietern, die ihn informieren das sie beim Auszug aus der Wohnung einen Pauschalbetrag an den ehem.Besitzer ausgezahlt haben, kontaktiert der jetzige Besitzer den ehem.Besitzer in USA (Wohnung geerbt).
Diese reagiert verwundert auf die Forderung, sichert aber zu den Sachverhalt mit der Wohnbau Gmbh (Verwalter des Gebäudes/Wohnung und zugleich Makler beim Verkauf) zu klären.
Eine Woche später antwortet er auf nochmalige Rückfrage das er diese Nachzahlung immer suspekter findet über 14 Monate nach dem Wohnungsverkauf. Außerdem sei ihm damals zugesichert worden das der neue Besitzer alle Nachzahlungen zu tragen hätte. Die Wohnbau GmbH hätte gelogen und er würde anfang nä.Jahres den Sachverhalt klären und alle Dokumente heraussuchen. Die Wohnbau GmbH könne er wegen der 7std. Zeitverschiebung nicht direkt kontaktieren.

Kann es passieren das der jetzige Besitzer auf den Kosten sitzen bleibt?
Muß die Wohnbau GmbH den Fall nicht selber klären und dem jetzigen Besitzer das Geld wieder auszahlen?
Wie sieht es mit zeitl.Fristen in so einem Fall aus?
Wäre es ratsam einen Anwalt zu konsultieren?

Vielen Dank vorab für eure Meinung zu diesem Thema.
Grüße
Katarina

Hallo Katarina,

Nach Rücksprache mit den ehem.Mietern, die ihn informieren das sie beim Auszug aus der Wohnung einen Pauschalbetrag an den ehem.Besitzer ausgezahlt haben, kontaktiert der jetzige Besitzer den ehem.Besitzer in USA (Wohnung geerbt).

Warum? Du bist doch nicht Vertragspartner, sondern Wohnbau, ehemaliger Eigentümer, ehemaliger Mieter

Muß die Wohnbau GmbH den Fall nicht selber klären und dem jetzigen Besitzer das Geld wieder auszahlen?

genau, das muss sie. Nicht Du :smile:

Wie sieht es mit zeitl.Fristen in so einem Fall aus?

Umgehend die falsche Abrechnung an die Wohnbau schicken und um Korrektur bitten

Wäre es ratsam einen Anwalt zu konsultieren?

wenn es zu Problemen kommt, JA

Gruß
Christian

PS: Hast Du Dich wegen der falschen Abrechnung überhaupt schon mal mit der Wohnbau in Verbindung gesetzt?

Hallo,

Danke für die Antwort.
Ja, ich habe die Wohnbau kontaktiert als die Rechnung kam, und
da wurde mir gesagt die können keine getrennte Rechnung machen das müßten wir uns selber ausrechnen.

Ist es nicht schon zu spät die Rechnung zurück zu schicken? Ist schon drei Monate alt und Betrag ist auch schon abgebucht.

Gruß
Katarina

Hallo Katarina,

na da bin ich aber baff, dass eine Verwaltungsgesellschaft einen Eigentümerwechsel nicht berücksichtigen kann (will).

Jetzt ist es natürlich etwas schwieriger die Sache einigermaßen in korrekte Bahnen zu bringen.

Nochmals zum Eingangsposting: Es klingt recht unglaubwürdig, dass der ehemalige Eigentümer es nicht schafft die Wohnbau im Zeitraum von 15:00 bis 22:00 Uhr per Telefon oder 24h am Tag per Telefax zu kontaktieren. Gespräche aus dem Festnetz kosten ab 2 Cent, vom öffentlichen Telefon ab 25 Cent.

Der Geschädigte sollte sich schriftlich mit der Wohnbau in Verbindung setzen, sich auf das am xx.xx.xx mit Sachbearbeiter xyz geführte Telefonat beziehen und die Überzahlung zurückfordern, bzw. um Verrechnung bitten, da er lediglich für die Kosten ab September XX aufkommt (wie bereits damals telefonisch mitgeteilt!).
Für den Differenzbetrag sollen sie sich bitte an den ehemaligen Eigentümer (Name und sämtliche Kontaktdaten) wenden.
Dann sollte er noch um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Gruß
Christian