Hallo,
auf Grund welcher Gründe wäre es einem Wohnungsbesitzer möglich, die vor 2 Jahren gekaufte Wohnung „zurückzugeben“?
In dem vorliegenden Fall hat der ETW-Besitzer die Wohnung vor 2 Jahren vom Bauträger gekauft. Schon bei Übergabe der Wohnung wies sie Feuchtigkeitsflecken an der Wohnzimmerdecke auf.
Der Verkäufer/Bauträger versicherte aber, dass dies Restfeuchte wäre, die trocknen würde. Danach wurde renociert und gut wars, dachte man bevor die Mieter des ETW-Besitzers einzogen. Zum heutigen Zeitpunkt, gut 2 Jahre später, kommen die Flecken immer wieder. Mittlerweile ist 4 mal die drübverliegende Terasse neu verlegt worden und die Decke der ETW wurde aufgebrochen und und und…Immer wieder schien es in Ordnung zu, aber immer wieder tropfte es nachdem die Wohnung renoviert wurde etc…
Der Eigentümer hat mittlerweile natürlich den Spaß an der Wohnung verloren und auch die Mieter sind nicht so ganz glücklich mit derSituation! 
Deshalb die Frage, ist eine Rückabwicklung des Wohnungskaufes möglich?
Oder welche Möglichkeiten gibt es?
Lieber Gruß,
Ein mittlerweile verzwifelter
Ben