Hallo,
nehmen wir einmal an es gibt einen Käufer der eine Eigentumswohnung kaufen möchte. Nun bekommt dieser Interessent den Kaufvertragentwurf vom Notar und muss feststellen, dass die Wohnung in der Abteilung 3 nicht lastenfrei ist. Der Kaufpreis soll dafür verwendet werden die Lasten zu tilgen. Nun ist es so, das der Kaupreis nicht ganz für den Ausgleich der eingetragenen Lasten ausreicht. Lt. Vertrag sieht es so aus das der Käufer die beiden Lasten tilgt und wohl der Verkäufer den Differenzbetrag (ca. 3 % vom Kaufpreis) trägt.
Was wird diesem Käufer geraten? Soll er die beiden Ränge von seinem Darlehensgeber bedienen und der Verkäufer zahlt den Rest oder lieber auf ein Notaranderkonto bestehen, welches weitere Kosten verursacht den Vorteil aber hat nicht mit den Gläubigern zu tun hat?
Vielen Dank für Eure Tipps.