Mein Freundin und ich wollen zwei Wohnungen kaufen, die nebeneinander liegen. Die eine bewohnen wir derzeit, die andere wird gerade frei und der Eigentümer möchte beide verkaufen. Mit einem Durchbruch wollen wir die Wohnung dann vergrößern. Das geht soweit auch alles klar, nur mit der Finanzierung wissen wir nicht so recht weiter. Meine Freundin hat das Geld um beide Wohnungen zu kaufen, ich leider nicht. Wir sind uns einig, dass wir beide die Wohnungen oder später die eine Wohnung zu je 50% besitzen wollen. Meine Freundin würde mir also quasi einen Privatkredit einräumen, damit ich meine Anteile über die Jahre abzahlen kann. Nun ist die Frage, wie man das steuerlich am besten regelt und wie man das vertraglich regeln kann. Eine Idee für die steuerliche Seite war, dass sie mir die Wohnungen vermietet, da erlange ich ja aber keine Eigentumsanteile. Kann man das mit einem Vertrag zwischen uns beiden so regeln, dass die Mietzahlungen als Ratenkauf gewertet werden? Ich hab da leider echt keine Ahnung und hoffe auf eure Hilfe. Der Kaufpreis soll 150.000 EUR betragen, das Wohngeld für beide Wohnungen ist derzeit 530,- EUR/Monat.
In den FAQs hab ich kauch keine brauchbaren Antworten gefunden. Ich hoffe, es nimmt sich jemand meines Falles an.
Hallo,
ich versuche es mal pragmatisch: Nehmen wir einmal an, Du beteiligst Dich mit 50% an allen anfallenden Kosten. Also Zins- und Tilgungleistungen, Nebenkosten und meinetwegen Lebensmitteln etc…
Wenn Du selbst finanzieren könntest, würdest Du bis zum Beispiel einem späteren Verkauf/einer Trennung die gleichen Kosten gehabt haben. Der „einzige“ Vorteil wäre, dass ja ein gewisser Anteil des Darlehens bis zu diesem Zeitpunkt getilgt, also zurückgezahlt wäre. Dieser Anteil wäre, je nach Tilgungshöhe, z.B. bei 1% Tilgung 15-20% des heute aufgenommenen Darlehens. Davon 50% = Dein möglicher Rückzahlungsanspruch an Deine Freundin. Dies kann man bei einem Rechtsanwalt festhalten.
Alternativ/Zusätzlich kann Sie auch noch einen Mietvertrag mit Dir abschließen, um Dich in Deiner Position zu stärken und ein Rauswurf [vermeintlich ] nicht so einfach ist… Miete müßte als Einnahme versteuert werden. Eine Absetzbarkeit der anteiligen Schuldzinsen für den an Dich vermieteten Teil würde ich dringend vorher mit einem Menschen vonm Fach bzw. mit dem Finanzamt abklären. (Da die Wohnung ja de facto von beiden auch benutzbar ist.)
VG
PS: Das Du in die Finanzierung und einer etwaigen Haftung bei Nichtzahlungen der Zins- und Tilgungsleistungen oder gewissen Scherereien bei einer möglichen Trennung nicht involviert ist, ist nicht zwingend ein Nachteil…
Vielen Dank für die Antwort, ich glaub ich hab fast alles verstanden.
Meine Freundin nimmt allerdings kein Darlehen auf, sondern würde die Wohnungen aus ihrem Vermögen bezahlen, daher fallen ja keine Tilgung und keine Zinsen an. Sie würde mir ein Privatdarlehen in Höhe von 75.000EUR gewähren. Die Laufzeit müssen wir dann noch genau ausrechnen. Für die Tilgung meines Darlehens würde ich das Wohngeld sowie alle laufenden Kosten wie Versicherungen, Telefon, Müllgebühren etc. übernehmen. Werden diese Kosten dann nur zu 50% zur Tilgung gerechnet, da ich die Hälfte der Kosten ja auch hätte, wenn ich kein Darlehen von ihr hätte? Oder ist es vertraglich einfacher zu regeln, wenn ich ihr monatlich einen Tilgungsbetrag in Höhe der o.a. Kosten überweise und sie die Rechnungen bezahlt?
Ich möchte gerne den Kaufvertrag der Wohnungen mit ihr zusammen unterschreiben und auch im Grundbuch mit eingetragen sein, weil ich meiner Meinung nach ja nur so offiziell zum Miteigentümer werde. Oder gibt es da auch eine andere, einfachere Möglichkeit?
Was ist die beste (einfachste) Variante für einen entsprechenden Darlehensvertrag?
Und die Idee, dass sie mir die Wohnung vermietet, bringt für sie eher steuerliche Nachteile, weil sie die Einnahmen ja versteuern muss? Hab ich das so richtig verstanden, oder gibt es da noch einen anderen Aspekt?
Vielen Dank schonmal für eure Mühe.