Wohnungskauf "Vollmacht Grundpfandrecht in beliebiger Höhe"

Hallo zusammen,

einmal eine Frage zum Grundpfandrecht.

Eine Wohnung (Kapitalanlage) im Bau befindend.
Im Vertrag steht folgende Vereinbarung.

Der Verkäufer behält sich schließlich das Recht vor, Grundpfandrechte in beliebiger Höhe zur dinglichen Absicherung des Bauvorhabens zu bestellen, was der Käufer ausdrücklich gestattet und duldet. Der Anspruch des Käufers auf Lastenfreistellung bleibt hiervon unberührt. Der Käufer erteilt dem Verkäufer in diesem Zusammenhang Vollmacht, mit der Vormerkung für ihn im Rang hinter diese Grundpfandrechte zurückzutreten und alle Erklärungen und Anträge gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben, die hierzu erforderlich und/oder zweckdienlich sind. Voraussetzung für den Gebrauch der Vollmacht ist, dass die Gläubiger dieser Grundpfandrechte eine Freistellungserklärung gemäß Makler- und Bauträgerver-ordnung (MaBV) erteilen, was nur der Notar zu überwachen hat.

Das liest sich so, als ob man ein Blanko Blatt unterschreibe.
Ist das so üblich? Wie kann man sicher stellen, dass letztendlich wirklich nur den Kaufpreis zahlt.
Vielen Dank.

Hallo,

und nur mal so ganz allgemein und grundsätzlich:

Immer wieder tauchen hier Fragen zu Formulierungen in Immobilienkaufverträgen auf. Meist wird dann nur ein Bruchstück des Vertrages zitiert und um Auskunft gebeten.

Nicht umsonst sind für solche Geschäfte notarielle Verträge nötig. Die Notarin oder der Notar sind deshalb auch Ansprechpartner für all diese Fragen. Auch dafür werden sie bezahlt.

Wenn es um Gelder im siebenstelligen Bereich geht, dann unterschreibe ich einen solchen Vertrag erst, wenn mir jede Formulierung klar erklärt worden ist. Dabei ist es mir dann auch egal, ob es drei oder vier Notartermine gibt. Zwischendurch kann man bei Unklarheiten auch mal in der Kanzlei anrufen. (Mir ist dann auch die Erklärung „meines“ Notars wichtiger als irgendeine „Meinung“ aus einen anonymen Forum.)

Nebenbei: Wer den Notar bezahlt, sollte ihn auch aussuchen.

Gruß
Jörg Zabel

Danke Jörg, für deine Antwort.

Für alle die vor dem Termin mit dem Notar schon mal wissen möchten, was Sie da eventuell unterschreiben möchten.
Bei Hidebrandt & Mäder - Immobilienrecht - wird alles erklärt. Einfach mal googel´n.