Hallo zusammen,
einmal eine Frage zum Grundpfandrecht.
Eine Wohnung (Kapitalanlage) im Bau befindend.
Im Vertrag steht folgende Vereinbarung.
Der Verkäufer behält sich schließlich das Recht vor, Grundpfandrechte in beliebiger Höhe zur dinglichen Absicherung des Bauvorhabens zu bestellen, was der Käufer ausdrücklich gestattet und duldet. Der Anspruch des Käufers auf Lastenfreistellung bleibt hiervon unberührt. Der Käufer erteilt dem Verkäufer in diesem Zusammenhang Vollmacht, mit der Vormerkung für ihn im Rang hinter diese Grundpfandrechte zurückzutreten und alle Erklärungen und Anträge gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben, die hierzu erforderlich und/oder zweckdienlich sind. Voraussetzung für den Gebrauch der Vollmacht ist, dass die Gläubiger dieser Grundpfandrechte eine Freistellungserklärung gemäß Makler- und Bauträgerver-ordnung (MaBV) erteilen, was nur der Notar zu überwachen hat.
Das liest sich so, als ob man ein Blanko Blatt unterschreibe.
Ist das so üblich? Wie kann man sicher stellen, dass letztendlich wirklich nur den Kaufpreis zahlt.
Vielen Dank.