Liebe Gemeinde,
was ist zu beachten, wenn sich nicht verheiratete Paare gemeinsam eine Wohnung kaufen (von privat)? Ist es evtl. besser, daß jeder seinen Teil des Kredites aufnimmt? usw.
Gruß
Christian
Liebe Gemeinde,
was ist zu beachten, wenn sich nicht verheiratete Paare gemeinsam eine Wohnung kaufen (von privat)? Ist es evtl. besser, daß jeder seinen Teil des Kredites aufnimmt? usw.
Gruß
Christian
Hallo,
im März diesen Jahres habe ich zusammen mit meiner Freundin den selben Schritt gewagt. Bisher hat alles ganz hervorragend funktioniert und ich hoffe, dass dies’ auch weiterhin so bleibt, aber ganz ohne Sicherheiten hätte ich es nicht gemacht. Eine dieser Sicherheiten, - meiner Ansicht nach die wichtigste -, ergibt sich aus dem Kaufpreis. Man darf sich ganz einfach nicht übernehmen. D. h.: Für den Fall einer Trennung, sollte, - evtl. notariell -, geregelt sein, dass die Wohnung bis zur Abbezahlung nicht billiger verkauft werden darf, als sie gekauft worden ist, und es muss gewährleistet sein, dass die monatliche Belastung die gängigen Mietpreise nicht, oder nur geringfügig, übersteigt. Voraussetztung für eine Mieteinnahme ist natürlich, dass die Wohnung im Falle einer Trennung, leer steht. - Ich unterstelle jetzt einfach 'mal, dass ihr eine Wohnung nicht als reines Anlageobjekt erwerben wollt, sondern um darin zu wohnen.
Natürlich sind in diesen beiden Aussagen etliche Gesichtspunkte zusammengefasst. So etwa: Wo wollt ihr die Wohnung kaufen? - Sie kann noch so billig sein, wenn ich im Falle einer Trennung keinen Mieter her bekomme, ist es von vorne herein eine sinnlose Investition.
Äusserst wichtig ist auch eine Lebens- & Unfallversicherung, die den Kaufpreis, im Auszahlungsfall, abdeckt.
Gruss
Gerhard
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Hallo,
das kommt erstmal auf die finazielle Situation an.
Wenn es möglich ist, kann auch nur einer kaufen und dann ein Zimmer z.B. an den Partner vermieten. (Da gibt es auch heute noch ganz interessante Steuersparvarianten).
Kaufen beide zusammen, sollte man vorher klären (schriftlich!!),wer die Wohnung dann alleine übernimmt und zu welchem Preis (leider muss man heute an so etwas denken)
Steuerlich hat ein gemeinsamer Kauf keine Vor-oder Nachteile, da man entweder die Eigenheimzulage alleine bekommt oder anteilig, wenn man eben zusammen zu je 50% kauft.
Viele Grüsse
Reinhard Schmitt