Wohnungskäufer will nach über 3 Jahren Papiere

Meine Schwiegertochter hat in ihrer damaligen Eigentumswohnung, alleine das Dach ausgebaut. Eine Genehmigung hatte sie nicht eingeholt. In ihrem Kaufvertrag stand, Dachausbau sei möglich.

Nun ist die Wohnung schon seit über 3 Jahren verkauft, alles korrekt über einen Notar.

Der Käufer will nun die Wohnung ebenfalls verkaufen und will die Genehmigung für den Dachausbau.

Kann er das jetzt noch verlangen?

Auch wenn er über 3 Jahre in der Wohnung mit ausgebautem Dach gewohnt hat?

Kann er meine Schwiegertochter dafür zur Rechenschaft ziehen?
Antworten

Dafür, dass sie ihm beim Kauf den Umstand der fehlenden Genehmigung arglistig verschwiegen und damit einen Betrug begangen hat?

Ja, das kann er.

arglistig verschwiegen hat sie es ja nicht.
Sie ist davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit hat.
In ihrem Kaufvertrag stand ja, dass das Dach ausgebaut werden darf.
Beim Verkauf, ging a alles ordentlich über einen Notar…

Und das kommt einer Baugenehmigung gleich?

Da sollte man doch besser auf Nummer sicher gehen…

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Ich lese auf verschiedenen Seiten, dass nicht überall eine Genehmigung erforderlich ist:



Es sind leider nirgendwo die Bundesländer angegeben, wo KEINE Genehmigung erforderlich ist, und da wir auch nicht wissen, wo sich das abspielt, ist es in diesem Fall auch irrelevant.

Gruß
Christa

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Wir kennen aber auch nicht die näheren Umstände.
Deshalb kann das hier auch keiner mit letzter Gültigkeit beantworten.

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Ja genau, deswegen habe ich in den Raum geworfen, dass nicht zwingend eine Genehmigung benötigt wird, das soll vom UP erst überprüft werden.

Hallo,

im Kaufvertrag steht „Dachausbau möglich“.

Was kann das bedeuten? Es ist ein Dachboden vorhanden, der ausreichend Platz bietet um diesen auszubauen? Dann natürlich nur nach vorheriger Prüfung ob dies überhaupt erlaubt sei. Dann ist diese Aussage nur auf den vorhandenen Platz zu beziehen.

Oder bedeutet die Aussage Dachausbau möglich, dass dies geprüft wurde und eine Genehmigung dazu vorliegt?
Das denke ich eher nicht.

Daher würde ich mich nicht auf diese Aussage beziehen.
Wenn man selber Besitzer der Wohnung war, dann verstehe ich wohl richtig, dass man danach dort zur Miete gewohnt hat. Daher sollte man dies zunächst mal durch einen Anwalt prüfen lassen.
Diese Situation stellt sicherlich nicht den „normalen“ Fall dar.

Viel Erfolg!

Ist das so? Ich lese da:

„Er“ die Schwiegertochter? Oder vielleicht doch eher „er“ der Käufer?

Verstehe ich das richtig: Der aktuelle Eigentümer der Wohnung will diese verkaufen. Und verlangt von dEM vorherigen Eigentümer Genehmigungen die nicht vorhanden sind?
Der jetzige Eigentümer hat die Wohnung mit Allem Drum und Dran gekauft. Auch mit ggf. fehlenden Genehmigungen. Kann auch - je nach Ort bzw. Bundesland - am Zeitverlauf liegen.
Also mal nicht kirre werden. Ist das ausgebaute Dachgeschoss im alten Verkaufsvertrag enthalten?
Also nicht gleich verunsichern lassen, sondern erst mal die Fakten sammeln.
LG
Amokoma1

Ja, genau so. Die Wohnung ist ja so verkauft worden.
Es wurde ja auch an dem Bau nichts verändert.
Es wurde nur von innen wohnbar gemacht. Dach z.B. innen verkleidet.