Meine Frau studiert, nach bereits abgeschlossener Berufsaubildung. Sie wohnt zu Hause, die Uni ist vor Ort.
Kann ich irgendwelche Kosten für Wohnung /Unterhalt steuerlich absetzen?
keine Ahnung
Sorry, da hab ich keine Ahnung.
Da sollten Sie besser jemanden fragen, der sich im Steuerrecht und nicht mit dem Studium auskennt. Ohne Gewähr würde ich aber sagen: Nein. Für ein Studium ist kein Arbeitszimmer o. ä. absetzbar. Warum sollten Sie auch die Wohnung ansetzen können im Studium? Macht inhaltlich keinen Sinn, im Beruf kann ich das auch nicht.
Hallo,
leider kenn ich mich mit dem Thema nicht aus. Ich weiß dass, sie wegen der abgeschlossener Ausbildung Anspruch aud Bafög hat.
Ich hoffe die andere hier können mehr Hilfe anbieten.
Grüße Sam
gem. § 33a ,Können Kosten die einem für den Unterhalt oder der Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigem gegenüber Unterhaltsberechtigten Person auf Antrag bis zu 8004 Euro vom Gesammtbetrag der Einkünfte Abgezogen
Dieser Vermindert sich jedoch um Eigene Einkünfte und Bezüge der Unterstützten Person soweit diese 624 Euro Übersteigen.
Da sie bei ihnen wohnen wird können die vollen 8004 Euro angesetzt werden (sofern sie keine eigenen Einkünfte hat) da davon ausgegangen wird das dieser Betrag mindestens in einem Jahr aufgewendet wird.
Meines wissens ist das nicht möglich, doch bin ich kein steuerexperte und somit heißt das noch nicht, dass es nicht geht
Tut mir leid, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Hi hierlima,
frag doch mal im Student Service Center nach, die können dir vllt. weiter helfen.
lf falaz
Keine Ahnung, sorry, kenne mich mit Steuern nicht aus.