Wohnungsküdigung

meine frage. Vermieter A ist insolvent seit 10 Jahren und hat vor 2 Jahren (da es keine Einigung gab) eine Hausverwaltung bevollmächtigt sämtliche Interessen zu vertreten.
nun hat Mieter b eine fristloste Kündigung bekommen, da er jeden monat unpünktlich zahle. es ist aber nur eine miete die schon im letzten jahr angemeldet entstanden ist und er das ok der Hausverwaltung hatte (wird in kleinen raten abgezahlt) nun wurde dieser fehl betrag plötzlich immer angemahnt.

im November hat der Mieter B plötzlich eine Abmahnung wegen Ruhestörung bekommen, obwohl nicht nachvollziehbar.

nun hatte der Mieter im Januar nochmals Zahlungsschwierigkeiten wegen der abzuzahlenden rate, und teilte der Hausverwaltung mit, dass er diese rate in diesem Monat nicht schaft wegen der miete und dem rest der im Januar so anfällt. Die Hausverwaltung sagte ok

nun kam der märz es flatterte plötzlich eine fristlose Kündigung bei dem Mieter herein wegen unpüktlicher Mietzahlung Ratenzahlung für die restlich verbliebene schuld wurde sofort ausgeschlossen und nach beten des Mieters 4 Personen davon 2 kinder nicht nachgegeben

Nun hatte sich der Mieter fast damit abgefunden, das er zum juli die Wohnung verlassen muss, da wurde ihm zugetragen das die Wohnung verkauft ist und der bearbeiter von der Hausverwaltung und der neue Eigentümer ein und die selbe Person sind. dieser aber bei der Kündigung gemeint hat der Eigentümer sei ein anderer. was kann der Mieter tun??

Geld besorgen und zahlen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html Siehe Abs.3 Nr.2

vnA

hallo.

nun hat Mieter b eine fristloste Kündigung bekommen, da er
jeden monat unpünktlich zahle. es ist aber nur eine miete die
schon im letzten jahr angemeldet entstanden ist und er das ok
der Hausverwaltung hatte (wird in kleinen raten abgezahlt) nun
wurde dieser fehl betrag plötzlich immer angemahnt.

wenn nachweislich kein mietrückstand besteht bzw. die miete in der regel pünktlich bezahlt wird, ist eine fristlose kündigung aus diesem grund unwirksam.

im November hat der Mieter B plötzlich eine Abmahnung wegen
Ruhestörung bekommen, obwohl nicht nachvollziehbar.

hat B der abmahnung widersprochen?

nun hatte der Mieter im Januar nochmals
Zahlungsschwierigkeiten wegen der abzuzahlenden rate, und
teilte der Hausverwaltung mit, dass er diese rate in diesem
Monat nicht schaft wegen der miete und dem rest der im Januar
so anfällt. Die Hausverwaltung sagte ok

hat B irgendwas schriftliches?

nun kam der märz es flatterte plötzlich eine fristlose
Kündigung bei dem Mieter herein wegen unpüktlicher Mietzahlung
Ratenzahlung für die restlich verbliebene schuld wurde sofort
ausgeschlossen und nach beten des Mieters 4 Personen davon 2
kinder nicht nachgegeben

was war denn mit der februar- und märzmiete?

Nun hatte sich der Mieter fast damit abgefunden, das er zum
juli die Wohnung verlassen muss,

ich dachte, im märz wäre schon fristlos gekündigt worden??

da wurde ihm zugetragen das
die Wohnung verkauft ist und der bearbeiter von der
Hausverwaltung und der neue Eigentümer ein und die selbe
Person sind. dieser aber bei der Kündigung gemeint hat der
Eigentümer sei ein anderer.

der hausverwalter (= neuer eigentümer) hat also mündliche vereinbarungen mit dem mieter getroffen, von denen er jetzt nix mehr wissen will. hab ich das so richtig verstanden?

was kann der Mieter tun??

ich frage mich, warum der mieter erst im juni(!) auf die idee kommt, was zu tun. er hätte schon letztes jahr anfangen müssen, sich zu wehren.

einen mieter kriegt man heute nicht so einfach aus der wohnung raus.
aber so wie der fall hier liegt, stehen seine chancen eher schlecht.
wenn er sicher ist, im recht zu sein, kann er die sache aussitzen.
der vermieter darf ihn weder eigenmächtig rausschmeißen, noch schlösser austauschen noch sonstwas.
es wird dann letztlich auf eine räumungsklage rauslaufen. wenn das gericht dieser allerdings stattgibt, steht der mieter noch schlechter da als vorher. dann kommen nämlich diese kosten auch noch auf ihn zu.

am besten geht er mit allen unterlagen und fakten zum örtlichen mieterverein und läßt sich beraten.
geld für einen anwalt wird er nicht haben, wenn’s mit der miete schon so eng ist…?

gruß

michael

der Mieter war restlos überfordert mit der Situation, da nachweisbar psychisch krank. nur hat er dies erst im anfang Juni erfahren, das der neuer Eigentümer derjenige ist, der auch gekündigt hat, aber auf nachfragen den alten angegeben hat

heute bekam der Mieter die Auforderung die miete für mai und Juni noch zu bezahlen, was der Mieter längst getan hat…

und jetzt beim Mieterbund

… was er sicherlich an Hand von Kontoauszügen oder Quittungen zweifelsfrei belegen kann. Davon macht er dann Kopie und übersendet diese.

vnA

ja hat er, aber nach nochmaligen lesen ist der Mieter auf folgende Idee gekommen. Vermieter a gibt es nicht mehr und Vermieter b möchte uns loswerden wie auch immer

also der Mieter hat noch nicht wiedersprochen, da in der Kündigung kein Hinweis darauf war. Er hat auch leider nichts schriftliches als vor 10 Jahren. wo der Vermieter insolent gegangen ist. Also scheiben sind 10 Jahre alt. warum der Mieter erst in Juni anfängt sich zu wehren, weil er unter einer Postraumatischen Belastungsstörung leidet und erst jetzt aus der klink kam.

Schön oder richtiger: Nichtschön.
Loswerden wollen und können sind grundlegend unterschiedliche Tatbestände.

Als Mieter wäre es uU sinnvoll mit dem neuen VM (ist er das überhaupt schon offiziell?) zu reden, sich über eine sinnvolle Wohnalternative Gedanken zu machen und den neuen VM zu fragen inwieweit er diese Bemühungen honoriert.

vnA