wenn man seine Wohnung nach 15 Jahren kündigt, kann der Vermieter dann beanstanden, dass sie verraucht ist?
Was sind normale Abnutzungen und was muss neu gemacht werden?
Ab wann muss man ihm Zutritt zur Wohnung gewähren, wenn man eine dreimonatige Kündigungsfrist hat, aber die Kündigung eher abgeschickt hat?
Außerdem möchte der Vermieter, dass man ihm 2 Tage in der Woche mit festen Zeiten für Wohnungsbesichtigungen nennt. (Bsp. Mittwoch und Freitag 16.00-18 Uhr)
Wenn man aber im Schichtdienst arbeitet und das nicht möglich ist, kann der Vermieter dann trotzdem darauf bestehen?
wenn man seine Wohnung nach 15 Jahren kündigt, kann der
Vermieter dann beanstanden, dass sie verraucht ist?
Was sind normale Abnutzungen und was muss neu gemacht werden?
Prinzipiell muss man seinen Mietvertrag auf die dort geltenden Klauseln zu Schönheitsreparaturen prüfen und ob diese gültig abgeschlossen sind. Bei einem 15 Jahre alten Mietvertrag ist das sicher interessant. Dazu
Ab wann muss man ihm Zutritt zur Wohnung gewähren, wenn man
eine dreimonatige Kündigungsfrist hat, aber die Kündigung eher
abgeschickt hat?
Außerdem möchte der Vermieter, dass man ihm 2 Tage in der
Woche mit festen Zeiten für Wohnungsbesichtigungen nennt.
(Bsp. Mittwoch und Freitag 16.00-18 Uhr)
Wenn man aber im Schichtdienst arbeitet und das nicht möglich
ist, kann der Vermieter dann trotzdem darauf bestehen?