Wohnungskündigung

Hallo ihr
Lieben,
habe auch mal eine Frage,angenommen jemand zieht letztes Jahr im Mai in eine
Wohnung ,heute nun bekommt er die Kündigung

Orginaltext der Kündigung
Ich bin 87 Jahre und bin aus
altersbedingten und persönlichen Gründen zu diesem Schritt
gezwungen.
Frage:1 Sind das Kündigungsgründe???
Frage:2 Im Mietvertrag ist nur von gesetzlichen Kündigungsfristen die Rede,wie
sehen die aus???
Frage:3 Wer kommt für die Umzugs-und
Renovierungskosten auf???
Vielen lieben Dank im
vorraus

Troft das hier zu?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html ?

Gruss HighQ

erst mal lieben Dank für die schnelle Antwort,es trifft nicht ganz zu
in dem Haus wohnen einschließlich Vermieterin drei Mietparteien im Hinterhaus noch mal eine Mietpartei die anderen haben keine Kündigung bekommen.
LG Finaline

Diese Kündigung ist - da kein vom Vermieter mitbewohntes 2-Familienhaus - ungültig. Es wurde ja noch nicht einmal ein Kündigungsgrund genannt.

Orginaltext der Kündigung

Ich bin 87 Jahre und bin aus

altersbedingten und persönlichen Gründen zu diesem Schritt

gezwungen.

Frage:1 Sind das Kündigungsgründe???

wenn das das gesamte schreiben ist: nein. der vermieter hat eigentlich nur zwei möglichkeiten, den mieter los zu werden: er benötigt den wohnraum selbst (eigenbedarf, er will also selbst dort wohnen) oder der mieter macht solche probleme, dass eine kündigung möglich wird (also nach abmahnungen etc). letzteres scheint nicht der fall zu sein, also höchstens der erste punkt. dass er es aus gesundheitlichen gründen nicht mehr gebacken bekommt ist mit sicherheit kein grund. er kann ja einen verwalter/hausmeister anstellen bzw. die wohnung verkaufen. ist aber alles kein grund für eine kündigung.

Frage:2 Im Mietvertrag ist nur von gesetzlichen
Kündigungsfristen die Rede,wie

sehen die aus???

BGB $573c: drei monate, bei mehr als fünf jahren: sechs monate, bei mehr als acht jahren: neun monate (für den vermieter)

Frage:3 Wer kommt für die Umzugs-und

Renovierungskosten auf???

für die renovierungskosten hängt das vom vertrag ab. die umzugskosten trägt derjenige, der umzieht. zumindest, wenn die kündigung zulässig ist. ausnahmen gibt es natürlich, aber bei ordentlicher kündigung…

warum sollte der vermieter auch die kosten dafür tragen, wenn er eine legale kündigung korrekt ausgesprochen hat? scheint hier ja aber nicht der fall zu sein. aber: zieht der mieter „gehorsam“ aus, trägt er auch die kosten. einzige möglichkeit wäre, auf sein recht zu pochen (dann aber mit dem mieterverein etc. im rücken) und dort wohnen zu bleiben. evt. lässt sich der vermieter ja auf einen handel ein: kündigung durch den mieter (weil einfacher), dafür übernahme der kosten. aber das ist theorie…

Dann ist die Kündigung wohl unwirksam…

http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Ein berechtigtes Interesse aus „Altersgründen“ her zu leiten, halte ich für gewagt. Die erwänten Persönlichen Gründe - ohne näher darauf einzugehen wohl schon gar nicht.

Gruss HighQ