mich würde interessieren, wie die Interpretation des BGBs auf BAsis des §573 ff aussieht:
Man stelle sich vor, dass ein Mietvertrag am 17.07.2012 unterschrieben wird und das Mietverhältnis ab dem 15.08.2012 beginnt. Weiterhin wird dies Mietverhaltnis am 18.08.2012 durch den Mieter aufgrund priv. Umstände gekündigt.
Meinem Verständnis nach ist es so, dass bis die Miete bis Ende Nov. 2012 zu zahlen ist.
Meine Frage nun an Euch: Wie verhält es sich mit den Nebenkosten, da die Wohnung gar nicht bewohnt wird?
Möglicherweise KEINE Verbrauchskosten,aber es gibt doch Anteile nach anderen Verteilmaßstäben,etwa nach der Wohnfläche.
70 % nach Verbrauch und 30 % nach Wohnfläche ist ja üblich.
Und da ist der „Schnellkündiger“ und „Nichtwohner“ mit dabei,wenn am Jahresende die Abrechnung gemacht wird.
Natürlich umgerechnet auf die reine Mietzeit von den 3 Monaten.
Ja es wurde nur nach den Nebenkosten gefragt, nicht ausschließlich nach Heizkosten.
Möglicherweise KEINE Verbrauchskosten,aber es gibt doch
Anteile nach anderen Verteilmaßstäben,etwa nach der
Wohnfläche.
70 % nach Verbrauch und 30 % nach Wohnfläche ist ja üblich.
Hier wird aber nur für die Heizkosten geantwortet, warum???
Und da ist der „Schnellkündiger“ und „Nichtwohner“ mit
dabei,wenn am Jahresende die Abrechnung gemacht wird.
Auch nicht zwingend bei den Heizkosten, es gibt ja auch Wohnraum mit Gasetagenheizungen, oder auch andere Möglichkeiten
Natürlich umgerechnet auf die reine Mietzeit von den 3
Monaten.
???
Hier vermutlich mehr, da der Vertrag in der Mitte des Monats beginnt.
MfG
duck313
vlg MC
PS:
Warum werden meine Fragen unter PS eigentlich nicht beantworte, wobei scheinbar sonst beliebig drauflosgeantwortet wird??? (Das ist auch eine Frage.)