Wohnungskündigung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe folgendes Problem.

Meine Eltern sind vor ca.42 Jahren mit mir und meinem Bruder in ein Haus ,was zu der Zeit meinem Opa gehörte, eingezogen als Mieter aber ohne Mietvertrag.Nach etlichen Jahren sind dann meine Eltern und auch mein Bruder ausgezogen und ich blieb in dem Haus mit meinem Mann weiterhin wohnen.Am Anfang bezahlte noch mein Vater die Miete und seit ca . 10 Jahren bezahle ich die Miete .Alles ohne Mietvertrag.

Meine Eltern hatten damals das Haus mit Fussböden (Fliesen,PVC oder Teppichboden)versehen um das Haus überhaupt wohnlich zu machen.

Mein Opa hat dann vor ca.12 Jahren das Haus an meine Tante und ihren Mann vererbt.Die also seitdem die Vermieter sind.Mit denen wurde auch nie ein Mietvertrag gemacht.Auf bauliche und wohnliche Mängel auf die wir öfters hinwiesen wurde uns immer nur gesagt,dass sie nicht bereit sind was in das Haus reinzustecken.Das Haus ist Baujahr 1858.Die Fenster z.Bs.sind schon ca. 55 Jahre alt. Seit 42 Jahren wurde von den Vermietern nichts mehr am Haus gemacht.Vor einiger Zeit haben wir in den unteren Räumen ,da das Haus nass war die Tapeten und den PVC entfernt,damit das Haus abtrocknen konnte.In diesen Räumen wohnen wir auch nicht weil diese Räume früher ein Laden waren. Wir haben in den ganzen Jahren versucht den Zerfall des Hauses so gut es ging aufzuhalten aber natürlich konnten wir nicht alles verhindern. Das Haus hat an der Aussenwand schon einige Risse und auch einen durchgehenden Riss in der tragenden Bodenplatte (Haus ohne Keller, m.E. dauert es nur ein paar Jahre, bis das Haus auseinanderbricht)). Viele Fenster sind undicht, haben Wasser gezogen oder schließen schlecht .Natürlich wurde alles was war nur mündlich geregelt und nichts schriftlich wie es nun mal unter Verwandschaft meistens üblich ist. Meiner Tante und dem Onkel ging es nur darum die Miete zu bekommen jeden Monat.

Jetzt wollen wir aus dem Haus ausziehen.Wie lange beträgt für mich die Kündigungszeit und was muss ich überhaupt in der Wohnung/ Haus noch machen? Wie gesagt beim Einzug meiner Eltern gab es noch nicht einmal Fussböden nur Estrichboden . Teilweise wurden Tapeten über alte Fliesen geklebt, teilweise Tapeten über eine Schicht von 12 Tapeten einfach drübergeklebt. Wir haben die meisten davon entfernt. Da es ein Fachwerkhaus ist kamen dann dabei teilweise die Wände „runter“, sodass wir diese neu verputzten müssten um überhaupt wieder eine Tapete daran zu bekommen. Soll heißen, meine Eltern haben oft auch nur irgendwas drübergeklebt oder „hingefuscht“. Nur irgendwann ging das halt nicht mehr. Wir haben z.B. ein neues Bad auf eigene Kosten eingebaut, da die Fliesen von der Wand fielen und das Wasser beim Duschen in die Wand zog, den Boden der Küche gefliest, da der 40 Jahre alte Hartboden kaputt war usw.

Kann man von uns verlangen das Haus noch zu renovieren wenn wir ausziehen? Kann man von uns verlangen, die alten, nicht funktionsfähigen Fenster (ca. 55 Jahre, bei Übernahme des Mietvertrages durch meine Tante ca. 45 Jahre alt) zu streichen? Das ist eins der wenigen Dinge, die wir die ganzen Jahre nicht gemacht haben. Das selbe trifft auch auf die Heizkörper zu (alte Schwerkraftheizung). Die Heizkörper dürften auch so 50 Jahre alt sein, sie sind teilweise rostig und undicht. Diese wurden mal von meinen Eltern gestrichen, aber es sind jede Menge „Rotznasen“ drauf, sprich, nur überstreichen würde das auch nicht ändern. Müssen wir das Haus in seinen Ursprungszustand zurück versetzen? Wenn ja, dieser lässt sich bestimmt nicht durch unseren Vermieter feststellen und ua. haben ja auch meine Eltern schon bauliche Veränderungen vorgenommen. Könnten wir ggf. auch dazu verpflichtet werden, diese zurückzubauen (z.B. wurde der komplette Boden vor ca. 35 Jahren ausgebaut). Kann man uns dafür belangen, dass wir die Bauschäden nicht schriftlich gemeldet haben?

Ich wäre wirklich für eine Antwort sehr dankbar.Leider musste ich etwas ausführlicher werden aber die Situation erforderte es.

Liebe Grüße von Gaby Dormeyer

Hallo Dagmar,

nachdem bei Ihnen kein Mietvertrag vorliegt, bestimmen sich die Regelungen nach dem Gesetz. Demnach gilt Folgendes:

Sie können unter Einhaltung der gesetzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Sie müssen auch nichts sanieren oder renovieren.

Der Vermieter kann Ihnen gegenüber auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen, weil - soweit ich Ihrem Sachverhalt entnehmen kann - in Ihrem Fall nicht einmal nachweisbar wäre, ob die Schäden eventuell noch von dem Altmieter oder durch Sie verursacht wurden.

Hallo, Frau Dormeyer,
da Sie keinen Vertrag haben, müssen!!! Sie GARNICHTS tun. Informieren Sie Ihre Verwandten, dass Sie am …ausziehen, geben Sie großzügigerweise eine Zeitspanne von 1 Monat an und dann hat sich das für Sie erledigt. Vereinbaren Sie eine Übergabe und lassen Sie sich bestätigen, dass keine Forderungen an Sie bestehen. Ggf. schreiben Sie den Text vor:
Hiermit bestätigen wir, dass an das Ehepaar… (Sie u.Ihr Mann) keine Forderungen bestehen und die Wohnung/Haus wie gesehen übernommen wird. Datum, beiderseitige Unterschrift und Schluß. Lassen Sie sich auf NICHTS ein, Ihr Vermieter käme mit KEINER Klage gegen Sie durch, auch wenn er es androhen sollte. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
MfG Waldi

Hallo Frau Dormeyer,

das ist in der Tat eine sehr ausführliche Problemschilderung, mit jeder Menge Baustellen - hier leider im wahrsten Sinne.

Also zum Thema Mietvertrag:
Da hier kein schriftlicher vorliegt gelten die gesetzlichen Grundregelungen. Diese besagen, dass bei MV Abschluss eine Kündigungsfrist von Seiten des Mieters von 3 Monaten gilt. Hier ist es auch egal, wann dieser geschlossen wurde (bei Schließung vor 01.09.2001 gibt es Abweichungen für die Vermieterseite!)

Weiterhin zu Ihren Sorgen bezüglich von IHnen zu leistenden Maßnahmen:
Es ist laut BGB geregelt das Risiko & Lasten der Instandhaltung & Renovierung des Mietobjekts allein dem Vermieter obliegen. Auch wenn dies in 99% der Fälle in einem schriftlichen Mietvertrag z.T. auf den Mieter abgewälzt ist. Sollten Sie nun hier tatsächlich nur einen mündlichen MV haben und damals keinerlei mündliche Nebenabreden getroffen haben, so sind Sie nicht verantwortlich für derlei Arbeiten & Kosten.
Insbesondere die schwerwiegenderen Arbeiten wie erneuern der Heizkörper/Heizung, verputzen der Wände aufgrund der Bausubstanz, Verdichten der Risse usw. sind grundlegend keine Schöhnheitsreparaturen sondern massive Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen, zu denen Sie ohnehin als MIeter nicht gezogen werden dürfen !

Das, was nun aus meiner Sicht etwas komplizierter wird, ist der letzte Absatz von Ihnen.
Schäden an dem Mietobjekt müssen unmittelbar dem Vermieter gemäß Ihrer geltenden Sorgfaltspflicht gemeldet werden. Inwiefern das nun auf Sie zutrifft ist schwer zu sagen, da es wohl einen fließenden Übergang der Mieter ohne Übernahme/Übergaben gegeben hat. Somit sollte es auch schwer sein eine Beweisführung aufzubringen, wann die Schäden entstanden sind usw.

Insgesamt also würde ich mir an Ihrer Stelle eher weniger Sorgen machen. Ihre VM/Verwandschaft wird sich allein um die INstandsetzung des offensichtlich maroden OBjekts kümmern müssen und können eigentlich sehr froh sein lange Jahre so problemlose Mieter wie Sie gehabt zu haben.

Sicherheitshalber sollten Sie hier ggf. noch einen MIeterschutzverein bzw. Anwalt konsultieren, mit dem man ggf. auch die Kündigung verfassen kann und/oder weitere Schritte unternimmt!

Viel Glück

Sie haben keinen Mietvertrag, also auch keinerlei Verpflichtungen. Sie könnten, rein theoretisch, die gesamte gezahlte Miete der letzten 3 Jahre zurückfordern, denn sie wurde ohne Grundlage gezahlt. Hier gilt auch nicht, daß langjähriges Tun halt Gewohnheit ist. Ein Mietvertrag muß immer schriftlich abgeschlossen werden, ansonsten besteht er nicht und somit auch keine Verpdlichtung daraus.

Teilen Sie dem Eigentümer mit, daß Sie das Haus zum xxx. räumen werden (keine Mietvertragskündigung) und daß am xxx. die Übergabe an den Eigentümer (nicht Vermieter) stattfindet.

Guten Abend,

wenn kein Mietvertrag abgeschlossen wurde, gelten für sie die gesetzlichen Regelungen, so dass sie unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gehen können. Schönheitsreparaturen oder dergleichen sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Alles Gute.

Liebe Gaby,

ihre Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Da Sie nur einen mündlichen Mietvertrag haben und wahrscheinlich niemals über die Übernahme von Schönheitsreparaturen keine Abmachung getroffen wurde, ist dies Sache des Vermieters.

Rein theoretische wären Sie dazu verpflichtet, dass Badezimmer in seinen Ursprungszustand zu versetzen, aber ich denke, dies wird der Vermieter nicht verlangen.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo Gaby,

Ihre Nachricht ist sehr lang aber die Antwort fällt dafür etwas kürzer aus.

  1. Kündigungsfrist ist drei Monate zum Monatsende. Da Sie keinen schriftlichen Mietvertrag haben gilt das Gesetz.

  2. Sie haben ja keinen schriftlichen Mietvertrag und das Gesetz gilt, auch bei Renovierungen und hier gilt diese hat der Vermieter durchzuführen, Sie müssen also beim Auszug nichts tun. Normalerweise wird so etwas in einem schriftlichen Mietvertrag auf die Mieter umgelegt aber Sie haben ja keinen :smile:
    Theoretisch könnte man verlangen, das Sie das Haus in den Ursprungszustand zurück versetzten aber ganz ehrlich wer will denn die Fliesen wieder abklopfen? Sinnvoll ist es nciht aber je nachdem wie Sie mit Ihrer Tante verbleiben kann dies eine schikane für Sie sein.

  3. Auch wenn Sie Schäden am Bau nicht schriftlich gemeldet haben, haben Sie sie gemeldet.
    Es fehlt Ihnen allerdings ein unumstößlicher Beweis falls es zu einem Verfahren kommt.
    Allerdings kann ich Sie wieder etwas beruhigen, Sie haben ja auch keinen schriftlichen Mietvertrag, es gilt strikt das Gesetz und hier gilt der Vermieter hat das Objekt im Vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.

Ohne schriftlichen Vertrag sitzen Sie am längeren Hebel müssen aber damit rechnen, dass der Vermieter Sie verklagen könnte, was Sie allerdings nicht aufregen sollte.

Ich wünsche Ihnen alles Gute
Ihr Exp.

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