wohnungskündigung

hallo, ich bin neu hier und wusste nicht genau wo ich diese frage reinstellen kann bzw soll.
trotzallem hoffe ich auf eue hilfe.

in meinem mietvertrag steht drinne das ich erst nach einem jahr wohnzeit die wohnung kündigen kann, und ab dann natürlich die 3 monate kündigungsfrist beginnt.

ich schreibe es mal so hier rein wie inh meinem mietvertrag.

§3 Mietbeginn und Mietdauer / Kündigung

(1) Das Mietverhältnis beginnt am 16.07.2011 und läift auf unbestimmte zeit.

(2) Beide Parteien können das Mietverhältnius bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach 5 und 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils 3 Monate.

Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zulässig zum 15.07.2012

Für die ordentliche Kündigung duch den Vermieter gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.

so das ist was im mietvertrag so drinne steht.

ich hoffe auf eure hilfe.

vielen dank im vorraus

mfg Chris

Moin moin Chris,

so wie ich es lese bedeutet das:
Du hast eine 3 monatige Kündigungsfrist, wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag bei dem Vermieter ist! (Nachweisbar: Zeuge oder Einschreiben mit Rückschein)
Erstmalig zum 15.07.2012.
Jetzt kann gestritten werden, welcher Passus vorrangig ist, wenn Du jetzt Kündigen möchtest, denn Du hast 2 verschiedene Kündigungsziele: 1. Zum Monatsende und 2. zum 15.07.2012.
Wenn Du jetzt kündigen möchtest mußt Du Heute noch die Kündigung deinem Vermieter persönlich mit Zeugen übergeben und hoffen, dass die Kündigung zum 15.07. klappt. Möglicherweise wird die Kündigung erst zum 31.07.2012 wirksam.
Bis später,
Ecky
PS: Ich bin kein Rechtsanwalt, deshalb ohne Gewähr!