Wenn einem (ohne Klage) die Wohnung gekündigt wurde, und man keine Ersatzwohnung gefunden hat, wird man dann (nach einer Schonfrist?) von der Behörde in ein Hotel oder Wohnungsheim eingewiesen? Für wie lange? Auf eigene Kosten?
Der Vermieter kann dir nicht so einfach kündigen. Dafür muss eine rechtlich greifende Begründung her…hat er zb. Eigenbedarf angemeldet oder hast du mehrfach gegen die Hausordung verstoßen (extreme Lärmbelästigung etc,)?
wenn nicht, ist die Kündigung ggf unzulässig Und du bist überhaupt nicht verpflichtet auszuziehen.
wenn du nach Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist keine neue Wohnung gefunden hast, wirst du wohl obdachlos werden…das interessiert die Behörden sicher nicht so, dass sie dir Geld für ein Hotel geben. Dafür gibt es dann die Obdachlosenheime…dort kannst du schlafen.
wende dich umgehend an einen Mieterverein in deiner Nähe oder einen Rechtsanwalt der die Kündigung auf seine Wirksamkeit überprüft. Wenn das alles so rechtens ist, hast du von den Behörden nichts zu erwarten,…außer eine Notfallunterkunft…