Wohnungskündigung

Wir sind vor 2 J nach Mecklenburg Vorpommern gezogen unser Arbeitgeber stellt den Angestellten auch Wohnungen zur verfügung mit Mietvertrag, dass bei beendigung des Arbeitsverhältnis auch gleichzeitig die Kündigung der Mietwohnung bedeutet. Wie verhält es sich,Kündigungsfrist 4 Wochen oder sogar fristlos, wie soll man so schnell eine neue Wohnung finden und ausserdem müssten wir auch sofort wenn sich dann eine neue arbeit finden sollte wieder umziehen. Müssen wir wirkich wenn es hart auf hart kommt ausziehen? Wie sieht es rechtlich aus,

Hallo, Doris,
ein sozial denkender Vermieter wird gerne den Mietvertrag entsprechend verlängern, wenn die Miete weiter bezahlt wird.
Keine Panik also
Benedikt

wir wirkich wenn es hart auf hart kommt ausziehen? Wie sieht
es rechtlich aus,

Hallo Doris,

wenn ein Mietverhältnis an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt ist muss der Arbeitgeber mit der Kündigung des Arbeitsvertrages auch gleichzeitig die Werkswohnung kündigen. Die Fristen ergeben sich aus dem Vertrag. Die Mieter müssen aber auf jeden Fall ausziehen, wenn der VM die Wohnungen für einen anderen Arbeitnehmer benötigt.

Grüsse Günter

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Mein Arbeitgeber ist auch mein Vermieter, wenn unsere Arbeit gekündigt wird, ( mein Mann und ich arbeiten in der selben Firma)müssen wir wirklich sofort aus der Wohnung? Und wohin so schnell

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Hallo,

offenbar kam die Antwort nicht genau an, weil sie auch nicht umfassend dargestellt wurd. Zu unterscheiden ist zwischen der Werkmietwohnung und der Werkdienstwohnung.

Werkmietwohnung ist eine eine Wohnung, die einem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf ein bestehendes Arbeitsverhälntis vermietet wird. Es besteht hier jeweils ein Rechtsverhältnis für das Arbeitsverhältnis und ein weiteres für das Mietverhältnis. Der Arbeitsvertrag hat hier grundsätzlich keinen Einfluss auf das Mietverhältnis. Lediglich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat es Auswirkungen. Hier bedeutet also das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch das Ende des Mietverhältnisses. Der Arbeitgeber muss das Mietverhältnis kündigen und begründen ( LG Düsseldorf WM 85, 151 ). Die Kündigung ist aber nur wirksam, wenn der Arbeitgeber die Wohnung für einen anderen Arbeitnehmer benötigt.

Zu beachten sind hier die Kündigungsfristen. Für funktionsgebundene Werkwohnungen ( Pförtner, Hausmeister ) 1 Monat, für sonstige Werkmietwohnungen sind es drei Monate. Achtung. Vergisst der Arbeitgeber rechtzeitig zu kündigen richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Gesetz.

Der Arbeitnehemr hat bei der Werkmietwohnung ein Widerspruchsrecht. Dies ist allerdings eingeschränkt, wenn es sich um funktionsgebundenen Wohnraum ( Hausmeister, Pförtner ) handelt oder wenn der Arbeitnehemr durch sein Verhalten einen Kündigungsgrund ausgelöst hat.

Die Werksdienstwohnung stellt die Überlassung von Wohnraum im Rahmen eines Entgeltes dar. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich ausschliesslich aus dem Arbeitsverhältnis. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt jedoch eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Überlassung der Wohnung.

Hier aber gilt, dass der Mieter dann den gesetzlichen Kündigungsanspruch für sich in Anspruch nehmen kann, wenn er mit seiner Familie diese Wohnung bewohnt und selbst ausgestattet hat.

Nun kommt hier das Thema des Arbeitsvertrages hinzu. Besteht ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit muss der VM das Mietverhältnis kündigen. Der Arbeitgeber muss konkret nachweisen, dass er Betriebsbedarf hat (LG Itzehoe WM 85, 152).

Besteht ein Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit verliert der Arbeitnehmer auch den Anspruch auf Bewohnen der Werkdienstwohnung. Allerdings hat er Arbeitnehmer dann einen Anspruch mindestens zwei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses die Fortsetzung des Mietverhältnisses in dieser Konstellation zu verlangen, wenn der Vertrag vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde.

So hat man dies aus fachlicher Sicht zu sehen. Hier kann man Laien nur empfehlen sich in diesen Fällen anwaltlich beraten zu lassen.

Grüsse Günter

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