Herr A.- hat seine wohnung gekündigt.
Zum Kündigungstermin sind alle schönheitsreparaturen zu erledigen.
In dem brief des vermieters steht
in dem mit ihnen geschlossenen mietvertrag wurde unter §3 abs - die abstände der fälligen schönheitsreparaturen in den mieträumen nicht mit den für- die küche mit alle 3 jahre, alle anderen wohnbereiche sind alle 5 jahre zu renovieren- angegeben, sondern hier wurde die vereinbarung getroffen, dass diese bei auszug fällig sind.
doch was sind schönheitsreparaturen und was ist damit genau gemeint