Wohnungskündigung durch Vermieter wegen Leerwohnen

Eine Vermieter kann die demnächst geforderten Vermietbestimmungen(Heizung/Dämmung) nicht einhalten, kann/ will nicht sanieren und auch das Haus nicht abreissen.Er kündigt allen Bewohnern und sichert Ihnen Hilfen(Übernahme der Umzugskosten, Hilfen bei der Wochnungssuche bzw.Bereitstellung einer vergleichbaren Wohnung zu gleichem Preis).
Findet nun der Mieter keine passende Wohnung im Bereich des derzeitigen Vermieters muss er seine Suche ja erweitern.Muss er den Umzug dann trotzdem von seinem alten Vermieter bezahlt kriegen und wer trägt die vermutliche Mieterhöhung wegen des neuen Mietvertrages?
Eigentlich sollte der vom Vermieter verschuldet auf neuen Wohnraum angewiesene Mieter dadurch nicht schlechter gestellt werden als vorher.-Wenn es nach meinem Rechtsbewusstsein geht.

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ein recht großzügiges Angebot des Vermieters, denn wenn er die Bestimmungen nicht erfüllt, kann er auch nicht vermieten, insofern wäre eine Kündigung der Wohnungen automatisch gekommen

Ich kenne den Mietzins nicht welchen sie bezahlen, wieviele Wohneinheiten in dem Haus sind und welche Bedingungen er erfüllen muss (sprich wie hoch seine Kosten wären um das Haus wieder vermietbar zu machen)
ebenso ob diese Areiten überhaubt möglich wären, wenn das Haus bewohnt wäre ( sprich wie umfangreich die Heizungssanierung ist, mit neuen Leitungen etc)

Stellt eine vergleichbare Wohnung zu gleichem Preis bereit, wo liegt dann das Problem zumal er ja auch noch die Umzugskosten tragen wird?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
Viele Grüße
Margret

Hallo!
Danke für die Frage. Vorweg: Ich bin kein Anwalt.

In deiner Schilderung habe ich keinen Kündigungsgrund gefunden. Soweit ich weiß muss eine Kündigung durch den Vermieter immer begründet werden. Dies ist hier nicht der Fall.

Nach meiner Kenntnis wäre in diesem Fall der Vermieter zur Sanierung verpflichtet. Die Kosten darf er nach vorgeschriebenen Regeln auf die Miete umlegen.

Darauf ergibt sich, dass seitens des Vermieters keinerlei Verpflichtung besteht, bei der Wohnungssuche zu helfen. Allerdings darf er auch nicht kündigen. Natürlich darf man sich vertraglich einig werden. Wenn also der Mieter mit der Kündigung einverstanden wäre (er müsste dann von sich aus kündigen) und im Gegenzug vom Vermieter eine Art frei verhandelten Schadenersatz erhält ist dies Verhandlungssache zwischen den Parteien.
Bitte im Zweifel unbedingt einen Anwalt aufsuchen. Das scheint mir ein nicht allzu häufig vorkommender Fall zu sein.
Wünsche viel Erfolg

Guten Morgen,
die Kündigungen der Mietverhältnisse sind korrekt. Was den Umzug und die neuen Mietverhältnisse angeht, kommt es auf die Vereinbarung zur Mithilfe an. Umzugshilfe (in Geldform) ist durchaus schonmal der Fall. Dass der ehemalige Vermieter die Kosten höherer Kaltmiete trägt, ist sehr unwahrscheinlich, wir können uns nicht vorstellen, dass eine solche Vereinbarung vorliegt.

Ferner dürfte die neue Wohnung bei den Nebenkosten (Heizung !) eher günstiger sein, so dass die Wahrscheinlichkeit auf eine höhere Gesamtmiete auch nicht unbedingt gegeben ist.

Viele Grüße
JB

Welche Bestimmungen? Viele dieser Bestimmungen gelten für Neubauwohnungen und nicht für den vorhandenen Bestand.
Eine modernisierte Wohnung würde dem Vermieter ermöglichen, jährlich 11 % der Modernisierungskosten auf die Mieten umzulegen. Da wäre dann der Mieter gefordert. Einerseits hätte er einen besseren Standard, andererseits aber auch Mehrkosten.
Wenn der Mieter durch den ggf. bedingten Umzug in eine modernisiertere Wohnung kommt, kann doch der Vermieter nicht auch noch die höhere Miete zahlen. Letztendlich erhält der Mieter durch den besseren Standard eine bessere Wohnqualität. Wäre er im alten Haus geblieben und wäre das renoviert oder gedämmt worden, hätte er auch eine höhere Miete zahlen müssen.
MfG
Ulla

Hallo,

diese Frage kann ich nicht beantworten, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Weiser

Hallo gritli,

was Du da beschreibst ist meines Erachtens (bin kein
Anwalt) kein Kündigungsgrund. Wenn die Mieter trotzdem
ausziehen, sollten sie sich die vom Vermieter angebotene Unterstützung unbedingt schriftlich geben
lassen, bzw. einen Aufhebungsvertrag verfassen, der von
beiden Seiten dann unterschrieben wird. Wie du ja in
deinem Beispiel von einer Wohnung weiter weg und einer
höheren Miete beschreibst, muss schon klar definiert
werden, was dem Vermieter das Ausziehen seiner Vermieter wert ist. Am besten vielleicht ein Betrag x,
mit dem dann alles abgegolten ist.

Grüße

Hallo 0351 gritli,

da es sich um einen Einzelfall handelt, die genauen Einzelvereinbarungen lt. Mietvertrag mir nicht bekannt sind, ist eine richtige Antwort, die der Anfrage gerecht wird, nicht möglich.

PST

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Tut mir leid, mit den Bestimmungen bei Sanierungszwängen, die nicht erfüllt werden können, kenne ich mich nicht aus.

An den Uzugskosten ändert das nichts. Nur die Mietdiferentz ist euer Problem.