Wohnungskündigung - Kaltmiete

Hallo!

Ich habe meine Wohnung zum 31.07. gekündigt und würde aber gerne einen Monat früher ausziehen. Ich würde aber gerne dann nur die Kaltmiete zahlen. Ist das möglich? Und wenn ja, ist das irgendwo gesetzlich geregelt? (Bitte eventuell Angabe von Gesetz und Paragraphen)

Vielen Dank für Eure Antworten!

maus1991

Hallo,

das Einfachste wäre, wenn Du einen Nachmieter stellen könntest. Dann bräuchtest Du Dich überhaupt nicht um Kosten zu kümmern.
Ansonsten sollte es grundsätzlich möglich sein, nur die Kaltmiete zu zahlen, da das Andere Verbrauchskosten sind, die nicht anfallen. Eine gesetzliche Regelung kann ich Dir dazu allerdings auch nicht benennen.
Gruß
Monika

nein is nich möglich,macht aber auch nichts. denn da du ,wenn du einen monat früher ausziehst, auch keine heizung und kein wasser verbrauchst, wirst du das bei der nebenkostenabrechnung zum schluß gegengerechnet bekommen

Naja Nachmieter habe ich schon zwei gestellt. Die passten dem Vermieter wohl nicht bzw. sie wollen die Wohnung doch nicht mehr.
Ich habe meinen Vermieter mal gefragt und die meinten das geht nicht. Aber wenn ich eh nichts nutze, dann brauch ich es doch eigentlich auch nicht bezahlen oder?

maus1991

Hallo,

gesetzlich hast du meines Wissen keinen Anspruch darauf.

Aber wenn du schon einen Nachmieter hast, der bereit ist die Differenz zur vollen Miete zu zahlen sollte das eigentlich kein Problem sein.

Heißt also: DU zahlst „kalt“, der Nachmieter den Rest und der Vermieter bekommt seine volle Miete.

Grüße,
Thomas

Im Normalfall reicht es, wenn Du 3 Nachmieter stellst, die die Wohnung gern haben möchten. Lehnt der Vermierter alle drei ab, bist Du aus der Geschichte raus.
In diesem Fall brauchst Du nicht einmal die Kaltmiete zu zahlen. Allerdings solltest Du nachweisen können, dass die von Dir gestellten Nachmieter die Wohnung tatsächlich mieten wollten.
Dabei geht es darum, dass der Vermieter keinen Ausfall seiner Einnahmen haben muss. Wenn er alle drei ablehnt, ist es seine eigene Sache.

Wenn sich ier niemand findet, der Dir da genaue Auskunft geben kann, solltest Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden. So eine Auskunft dürfte sooo teuer nicht sein. Mit Sicherheit wohl preiswerter als Miete und NK.

da in der Wohnung keine Heizung benutzt wird, wird dies dann bei der Betriebskostenabrechnung berechnet. Miete muss komplett gezahlt werden, außer der Vermieter ist damit einverstanden

Hi maus1991,

in der Frage kann ich nicht hilfreich sein, ich musste bislang keine Paragraphen zu Hilfe nehmen. Meinen Mietern war klar, dass in den Nebenkosten nicht nur die verbrauchsmäßig erfaßten Kosten enthalten sind, sondern auch allgemeine Umlagen (Reinigung, Lift usw.). Von daher ist es unlogisch, nur die Nettomiete zahlen zu wollen.

Lg Mognimma