Wohnungskündigung nach 2 Monaten - Staffelmietvert

Hallo,

Vor knapp 2 Monaten (1.März) sind wir in eine Wohnung gezogen. Seitdem haben sich einige Dinge ereignet, die uns dazu treiben, die Wohnung nicht mehr bewohnen zu wollen.
Zum einen hat der Vermieter unangekündigt Handwerkern Zutritt zur Wohnung verschafft (kein Notfall!) und hat bei der Wohnungsübergabe nicht alle Shclüssel übergeben.
Er ist nie erreichbar (wird über eine Hausverwaltung gemacht).
Das Haus in dem wirwohnen verfügt über einen Hinterhof durch den man ins Haus kann. Die Tür zwischen hinterhof und Haus ist nie abgeschlossen - es gibt keinen Schlüssel… Vor dem Hinterhof ist ein Rolltor, damit zB Nachts niemand ins Haus kann. Letztes Wochenende war das Tor wieder oben und ein Obdachloser hat dort betrunken genächtigt.
Ich fühle mich unwohl und hasse mittlerweile zuhause sein zu müssen, weil das ist ein absolut unangenehmes Gefühl als könnte jederzeit jemand zu uns in die Wohnung rein.

Problem nach zwei Monaten ist, dass wir einen Staffelmietvertrag haben und scheinbar auf 4 Jahre gebunden sind? das haben wir erst jetzt gelesen, nachdem wir die Kündigung schreiben wollten.

Was können wir tun?

1.) Schreiben an die Verwaltung: Abmahnung wegen Hausfriedensbruch durch den Vermieter, Aufforderung, alle Schlüssel an Mieter zu übergeben. Schriftlich darauf aufmerksam machen, dass die Hinterhoftür ein neues Schloss benötigt, damit dieses verschlossen werden kann, weil Tor häufig offen steht (Datum und Uhrzeit einfügen). Für Einbruchschäden wird anderenfalls die Verwaltung haftbar gemacht.
Der Wohnungseigentümer braucht nicht erreichbar zu sein, wenn es eine Hausverwaltung gibt. Dann bitte an diese wenden.

Ein Staffelmietvertrag und ein Zeitmietvertrag sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Was Sie unterschrieben haben, kann man nur dem Vertrag entnehmen.

Bei einem Staffelmietvertrag haben Sie drei Monate Kündigungsfrist. Wenn Sie bis zum 04.05.13 kündigen (Eingang in der Verwaltung, am besten persönlich abgeben), können Sie zum 31.07.2013 raus.

Bei einem Zeitmietvertrag sind Sie an die Mietzeit gebunden, es sei denn, der Vermieter lässt sich vielleicht auf eine Untervermietung ein. Das ist aber mit anderen Problemen verbunden. Sie wären für alle Schäden und evtl. Mietrückstände , die ihr Untermieter hinterlässt haftbar, etc.

Dies ist keine Rechtsberatung, da ich hierzu nicht befugt bin.