Wohnungskündigung nach 2 Monaten

Hallo,

Vor knapp 2 Monaten (1.März) sind wir in eine Wohnung gezogen. Seitdem haben sich einige Dinge ereignet, die uns dazu treiben, die Wohnung nicht mehr bewohnen zu wollen.
Zum einen hat der Vermieter unangekündigt Handwerkern Zutritt zur Wohnung verschafft (kein Notfall!) und hat bei der Wohnungsübergabe nicht alle Shclüssel übergeben.
Er ist nie erreichbar (wird über eine Hausverwaltung gemacht).
Das Haus in dem wirwohnen verfügt über einen Hinterhof durch den man ins Haus kann. Die Tür zwischen hinterhof und Haus ist nie abgeschlossen - es gibt keinen Schlüssel… Vor dem Hinterhof ist ein Rolltor, damit zB Nachts niemand ins Haus kann. Letztes Wochenende war das Tor wieder oben und ein Obdachloser hat dort betrunken genächtigt.
Ich fühle mich unwohl und hasse mittlerweile zuhause sein zu müssen, weil das ist ein absolut unangenehmes Gefühl als könnte jederzeit jemand zu uns in die Wohnung rein.

Problem nach zwei Monaten ist, dass wir einen Staffelmietvertrag haben und scheinbar auf 4 Jahre gebunden sind? das haben wir erst jetzt gelesen, nachdem wir die Kündigung schreiben wollten.

Was können wir tun? … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Was können wir tun? FAQ 1129 einhalten
und den Mietvertrag einhalten; die vorgetragenen Gründe sind für eine fristlose Kü m.E. nicht haltbar. Zudem ist doch die Hausverwaltung erreichbar, da braucht man nicht unbedingt den Eigentümer.

si

und den Mietvertrag einhalten; die vorgetragenen Gründe sind
für eine fristlose Kü m.E. nicht haltbar. Zudem ist doch die
Hausverwaltung erreichbar, da braucht man nicht unbedingt den
Eigentümer.

Wenn ein Vermieter die Wohnung in Abwesenheit der Mieter ohne Rücksprache einem Handwerker öffnen sollte, könnte man durchaus darüber nachdenken (bzw. den vorsitzenden Richter entscheiden lassen), ob hier eine ausserordentliche Kündigung gerechtfertigt wäre.
Vielleicht würde aber auch ein Vermieter der Kündigung zustimmen können, wenn der Mieter dafür auf eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs verzichten würde.

Wenn ein Vermieter die Wohnung in Abwesenheit der Mieter ohne
Rücksprache einem Handwerker öffnen sollte,

Dieses darf nur bei Gefahr im Verzug stattfinden, z.B. Wasserschaden, hier muss es sogar, denn damit kann weiterer Schaden verhindert werden. Selbst wenn die Hausverwaltung keinen Schlüssel hätte und die Tür mit Gewalt aufgebrochen werden muss.

super Tipp - und der Vermieter kann im gleichen Atemzug eine Strafanzeige stellen wegen versuchter Nötigung.

und den Mietvertrag einhalten; die vorgetragenen Gründe sind
für eine fristlose Kü m.E. nicht haltbar. Zudem ist doch die
Hausverwaltung erreichbar, da braucht man nicht unbedingt den
Eigentümer.

Wenn ein Vermieter die Wohnung in Abwesenheit der Mieter ohne
Rücksprache einem Handwerker öffnen sollte, könnte man durchaus
darüber nachdenken (bzw. den vorsitzenden Richter entscheiden
lassen), ob hier eine ausserordentliche Kündigung gerechtfertigt wäre.
Vielleicht würde aber auch ein Vermieter der Kündigung zustimmen
können, wenn der Mieter dafür auf eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruchs verzichten würde.

super Tipp - und der Vermieter kann im gleichen Atemzug eine
Strafanzeige stellen wegen versuchter Nötigung.

Wenn er zuviel Zeit hat… Aber worauf sollte sollte sich diese Strafanzeige gründen? Wo erfüllt das Angebot ‚eventuell von ein Strafanzeige absehen zu können, sofern man sich über eine Aufhebung des Mietvertrages einigen kann‘ denn bitte den Tatbestand einer Nötigung?
Ansonsten würde ja jeder Schuldner, der Post vom gegnerischen Anwalt bekommt, diesen für die Worte „bei nicht fristgerechter Zahlung müssen wir uns rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalten“ auch wegen Nötigung anzeigen können?

Also… Ich bin gespannt! Erklärs mir mal!

LG
T.

Einen Ersatz-Schließzylinder vom Baumarkt für die restliche Mietdauer eingebaut und Schluss ist mit weiteren unangekündigten Besuchen.

Übrigens ist nicht jeder Staffelmietvertrag automatisch ein Zeitmietvertrag.

Ansonsten FAQ:1129

s.