Ein Wohnungsmieter ist mit den Mietzinsen seit einem Jahr wiederholt in Rückstand. Der Eigentümer der Wohnung in der Schweiz hat ihm im Februar eine Abmahnung geschickt und ihm eine 30-tägige Frist zur Begleichung seiner Mietschuld eingeräumt. Dabei wurde dem Mieter angedroht, die Wohnung bei Nichtbezahlung der Miete mit einer weiteren 30-tägigen Frist zu kündigen. In der Folge hatte der Mieter die Miete überwiesen. Nun ist er aber erneut im Rückstand. Frage: Muss der Vermieter erneut eine Abmahnung zustellen? Oder kann er diesen ersten Schritt umgehen (da er bereits einmal erfolgte) und mit einer 30-tägigen Frist auf das Ende des Monats kündigen?