Wohnungskündigung nach Bekanntwerden von Verkauf

Wollte mal fragen ob man eine Wohnung kündigen darf ohne gesetzliche Kündigungsfrist wenn die Wohnung verkauft werden soll.

Moin,

warum sollte das so sein? Nur weil die Wohnung verkauft wird, unterbricht das nicht den Mietvertrag. Den kriegt der neue Eigentümer aufs Auge gedrückt, die Bedingungen für die Kündigung bleiben für beide Seiten gleich.

Nachzulesen in den vielen Fragen, die es immer wieder zu dem Thema gibt.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

fristlos gekündigt werden kann aufgrund eines Verkaufs mit Sicherheit nicht. Ein neuer Eigentümer kann allerdings eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, sofern er selber einziehen möchte (wobei ‚sprechen‘ hier nicht wörtlich zu nehmen ist, die Kündigung muss schriftlich erfolgen). Falls er die Wohnung als Kapitalanlage nutzen will, muss selbst der neue Eigentümer den bestehenden Mietvertrag allerdings 1:1 übernehmen.

Ganz allgemeine Verkaufsabsichten rechtfertigen also noch lange keine Kündigung (z. B. zur Steigerung der Attraktivität der Mietimmobilie für potenzielle Käufer)- weder fristlos, noch unter Wahrung von Fristen.

Anders sieht es aus, wenn es sich z. B. um eine Einliegerwohnung in einem EFH handelt und das Haupthaus vom Eigentümer selber bewohnt wird. Dann kann der Eigentümer dem Mieter der ELW schon kündigen und sogar ganz ohne Angabe von Gründen. Hier gibt es ein sog. Sonderkündigungsrecht - allerdings erfolgt auch diese Kündigung unter Wahrung bestimmter Kündigungsfristen.

Um den Fall also besser bewerten zu können, bedarf es schon ein wenig mehr Infos zum Hintergrund.

Gruß
kikra