Wohnungskündigung unwirksam?

Hallo

ich bin Mieter und wollte meine Wohnung kündigen, dies habe ich dann getan, mir wurde dann von der Verwaltung der Wohnung mitgeteilt, sie wären dafür nicht zuständig, obwohl sie im Mietvertrag als Vertretung eingetragen sind und den Mietvertrag auch unterzeichnet haben. Ich habe die Verwaltung dann in einem zweiten Schreiben darauf aufmerksam gemacht. Als Antwort bekam ich zurück, ich hätte Vertrag mit der XXX Immobilien & Hausverwaltung GmbH abgeschlossen und nicht mit der Einzelfirma XXX Immobilien an die ich das Schreiben gesendet habe. Ist die Kündigung nicht rechtsgültig weil ich nicht den kompletten Firmennamen ausgeschrieben habe? Ich kann auch Nachweisen das die Verwaltung von mir Briefe angenommen hat die nur an XXX Immobilien gesendet worden sind und auch bearbeite geworden sind… hoffe ist nicht zu kompliziert geschrieben danke für die Antwort im vorraus…

Grüße Ralf

Das könnte so sein.

Wie kann man denn überhaupt auf die Idee kommen nicht dort unter dem vollen Namen zu kündigen der im Vertrag bei „Vermieter“ steht ?

Wo ist jetzt das Problem, ist die Frist jetzt schon abgelaufen und Mietdauer würde sich verlängern ?

weil die dafür beauftragt wurden.
Trotzdem war rechtlich der Vermieter, also die XXX Immobilien & Hausverwaltungs GmbH zuständig.

Es wurde Dir doch schon mal erklärt , weil diese Vertretung auch den Mietvertrag unterzeichnet hatte und dort als Vertreter der Immo& Hausverwaltung GmbH genannt wurde, kann man daraus schließen, der Vertreter wäre auch annahmeberechtigt für die Kündigung.

Das müsste im Streitfall ein Gericht klären.

Im günstigsten Fall will die Firma nur eine formal richtige Adresse auf der Kündigung für ihre Akten. Also eine neue Kündigung mit korrekt eingetragener Vermieterfirma und altem Kündigungsdatum !
Die Kündigungsfrist wäre eingehalten.

Aber letztlich sicher ist das nicht.

MfG
duck313

Wenn sich aus dem Mietvertrag ergibt, dass ein Unternehmen durch ein anderes Unternehmen vertreten wird, dann kann die Kündigung natürlich auch an das bevollmächtigte Unternehmen geschickt werden, es sei denn, man hätte dem Mieter später das Ende der Vertretungsmacht angezeigt, oder es würde sich schon aus dem Vertrag ergeben, dass das bevollmächtigte Unternehmen für Kündigungen keine Empfangsvollmacht hat.

Ich würde die Kündigung vorsichtshalber erneut aussprechen und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt und dabei ausdrücklich betonen, dass bereits die erste Kündigung voll wirksam war und die zweite Kündigung nur vorsorglich ausgesprochen wird.