Wohnungskündigung - Vermieter nicht auffindbar

Hallo zusammen,

da ich mir eine Eigentumswohnung gekauft habe welche in einigen Monaten fertig ist (Neubau), wollte ich meine Mietwohnung kündigen mit folgendem Ausgang:

  • die im Mietvertrag genannte Telefonnummer des Vermieters gibt’s nicht mehr
  • die Adresse ist auch nicht mehr richtig, das Einschreiben kam zurück (Empfänger verzogen)
  • selbst die Hausverwaltung hat keine richtige Adresse
  • die Bank wo ich die Miete überweise, darf mir die Kontaktdaten verständlicherweise aus Datenschutzgründen nicht nennen (habe aber eh die Vermutung dass auch diese Daten wohl die mir bekannten falschen sind)

Ich habe jetzt als letzte Idee einen Minibetrag (1 Cent) an den Vermieter überwiesen mit dem Text dass er mich dringend anrufen soll.

Wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe eigentlich vor die Miete ab dem fristgerechten Auszugstermin einfach nicht mehr zu zahlen, denn ich hab echt alles getan um den Menschen zu erreichen.

Wäre für Tipps echt dankbar!

Danke & VG,

Volker

Hallo Volker,

der Vermieter, der sich offenbar um garnichts kümmert, muss wohl der „letzte Heini“ sein. Deine Idee mit der 1 Cent - Überweisung finde ich super. Auch ich habe sonst keine weitere Idee.
Viel Erfolg und lieben Gruß
Udo

Hallo! Situation ist nicht ganz ohne. Ich finde, deine Entscheidung 1 Euro zu zahlen ist nicht ganz schlecht, kann aber Konsequenzen für dich haben in Form von Mahnung wegen nicht bezahlte Miete.Ich würde es empfehlen an das Mieterbund zu wenden oder im Katasteramt, wo alle Daten der Vermieter und Eigentümer angesammelt sind. Muss aber gut begründet werden warum und weshalb. Wenn du deine Schreiben zurückbekommen hast, das ist als Nachweis für Gericht verwendbar, wenn es dazu kommen soll.
Sonnst, du hast doch deine Eigentumswohnung und bist versorgt.Alles Gute! Bei Fragen immer wieder gerne.

Danke Naum für den Tipp mit dem Mieterbund, das wäre noch einen Versuch wert.

Trotzdem Danke für die Antwort Horst-Udo!

Ich bin jetzt auch nicht sauer auf meinen Vermieter, denn andererseits zahle ich seit 7 Jahren denselben für München recht niedrigen Mietpreis.

In dem Fall, daß der VM -trotz nachweisbarem Bemühens des Mieters- nicht erreichbar ist, können Sie -die fristgerechte Kündigung vorausgesetzt- die Wohnungsübergabe mit dem Hausverwalter oder seinem Beauftragten (Hausmeister) abwickeln. Wichtig: ein exakt geführtes Übergabeprotokoll, unterschrieben von Ihnen und dem Abnehmer.
Ich empfehle, daß Sie einen neutralen Zeugen mitnehmen, der als Zeuge auch das Protokoll unterschreibt.
Gruß

1c Überweisung ok!
Kündigung zweimal per Einschreiben an die Hausverwaltung und an die zur Verfügung stehende Adresse des Vermieters. Zeugen beim Auszugsbegehung. Schlüssel an Hausverwaltung mit der alten Adresse schicken.

eine kündigung des wohnraumes ist eine einseitige willenserklärung, d.h. der erklärende (mieter) braucht keine anerkennung des empfängers (vermieter), damit sie rechtswirksam wird.

die kündigung muss bis zum 3. werktag eines monats beim vermieter eingegangen sein. ab dann beträgt die kündigungsfrist 3 monate, es sei denn der mietvertrag regelt etwas anderes, was sich aber nicht zu ungunsten des mieters auswirken darf.

Geben Sie der Hausverwaltung alle Daten und Fakten.
Reden Sie noch mal mit der Chefetage der Bank und lassen über die den Besitzer informieren.
Wenn das nicht funktioniert, dann ist Redaktionsschluss.

Ich denke das er sich melden wird sobald er keine Miete mehr bekommt. Ich denke rein rechtlich hätte der Vermieter dir seine neue Anschrift nennen müssen b. z. w. einen Ansprechpartner. Ich würde erst mal abwarten, ich denke der wird sich schon melden.

Gruss Stefan

das ist ja mal ein seltener Fall! Erkundige dich am Besten bei deinem örtlichen Mieterverein nach der weiteren Vorgehensweise oder hol dir Rat bei einem Anwalt für Mietrecht.

Eklis64

Hallo, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach. Das Amtsgericht kann solche unzustellbaren Schriftstücke per Aushang (im Glaskasten) Ihrem Vermieter bekanntmachen, dies gilt dann juristisch als zugestellt. Zum Kündigungstermin stellen Sie die Mietzahlung ein und ziehen aus, die Wohnung muß leergeräumt, besenrein sein. Fragen Sie beim Amtsgericht, wem Sie die Schlüssel übergeben sollen. Ich vermute, die Hausverwaltung soll treuhänderisch und gegen Unterschrift die Schlüssel übernehmen, da diese z.B. bei Schäden (Feuer, Wasser etc.) evtl. die Wohnung betreten muß.
Das Amtsgericht, als Behörde, hat bei berechtigtem Interesse -das ist hier der Fall- das Recht, den Aufenthaltsort des Vermieters im Zuge der Amtshilfe (z.B. beim Einwohnermeldeamt) zu erfragen. -
Wichtig ist jedoch als ersters, daß Sie die schriftl. Kündigung nachweisen können; bewahren Sie den Einschreiben-Rückläufer gut auf.

Gruß, Achim

Hallo,

Danke für den Hinweis, dieser Tipp war jetzt noch neu.

An welches Amtsgericht wende ich mich? Das wo sich die Mietwohnung befindet oder am zuletzt bekannten Aufenthaltsort des Vermieters? Beide Orte liegen ca. 500km voneinander entfernt :smile:

Viele Grüße,

Volker

Hallo,

wenn es doch eine Hausverwaltung gib, dann würde ich diese Kündigung doch dort per Einschreibenrückschein hin schicken. Diese Hausverwaltung handelt doch im Auftrag des Vermieters. Zweite Möglichkeit wäre, die Miete nicht mehr zu Überweisen und bei einem Gericht zu hinterlegen. Dies Kostet aber ein paar Euro.
Viel Glück

Hallo, das Amtsgericht des Bezirkes, wo Ihre Mietwohnung liegt, ist zuständig. -Gruß, Achim