Wohnungskündigung wegen Berufsausübung?

Hallo, ich habe da mal eine Frage:

Darf der Vermieter einem Mieter einseitig vorschreiben, dass der Mieter sich keinen Wecker stellen darf, obwohl er wie jeder normale Mensch morgens aufstehen muss um seinen Beruf auszuüben. Es kommt noch hinzu, dass es sich um eine Berufsausbildung handelt, die dem beruflichen Fortkommen und der Existenz- und Zunkunftssicherung gilt und ohne welche man überhaupt keine Chancen mehr in der Gesellschaft hätte und einseitg eine fristlose Kündigung androhen, sollte man weiterhin sich einen Wecker stellen???

Zwei Kollegen, Polizisten finden das als den absoluten Brüller, aber der Vermieter macht es trotzdem!!!

Wie sieht es juristisch aus??? Immerhin müssen sich andere Mieter ja auch den Wecker stellen und es ist doch nicht mein Problem wenn die Wände in dem Altbau extrem hellhörig sind, sodass man sogar jedes F***geräusch der Nachbarn einzeln hören kann, der Vermieter aber die Wände nicht lärmschutzsicher machen will!!!

sry - wo ist das Problem?