Vor zwei Jahren sind wir in unsere jetzige Wohnung eingezogen. 3FH mit 100m². Unser Vermieter wohnt im DG, seine Mutter im OG und wir im EG. Bei Einzug war dem Vermieter bekannt, dass er Krank ist und auch mit seiner Lebensgefährtin eine Familie gründen möchte. Bei unterschrift versicherte er noch, dass eine Eigenbedarfskündigung nie Thema sein wird. Anfang August hat er uns zum 01.11. gekündigt.
Meine Fragen:
Geht das so einfach?
ekommen wir eine Abstandszahlung für selbts eingebrachtes LAminat und Teppichboden?
Wie sieht es mit den Möbeln aus, die speziell für die Wohnung eingebaut wurden (EBK, Schlafzimmerschrank)?
Bohrung für einen Kaminanschluss?
Wer weiss eine Antwort?
Moin!
Nach meinen Erfahrungen hat Ihr VM leider schlechte Karten, denn er hat keinen rechtlichen Grund zur Kündigung auf Eigenbedarf.
Eigenbedarf setzt voraus, daß der VM selbst keine „eigene“ Wohnung hat.
Nun, er hat aber, wie Sie schreiben. Und so lange er eine eigene Wohnung hat, ist eine Kündigung auf „Eigenbedarf“ rechtens nicht durchsetzbar, denn, wie es in der Urteilsbegründung steht, ist „der Wunsch, in sein Eigentum zu ziehen ist zwar verständlich, aber rechtens nicht durchsetzbar!“. Denn der VM HAT ja eine EIGENE Wohnung.
Dieses Urteil gilt übrigens auch bei Leuten, die sich z.B. ein vermietetes Haus/eine vermietete Wohnung gekauft haben und dort einziehen wollen…
Daß allerdings Ihre Wohnqualität darunter leiden wird, wenn Sie nicht ausziehen, ist eine moralische, keine rechtliche Sache. Wenn Sie ausziehen wollten, machen Sie Ihrem VM ein Angebot, in dem Sie ihn bitten, Ihre (gesamten) Kosten zu übernehmen.
So würde ich´s wohl machen…
Gruß
MK
Sofern der Vermieter, wie Sie schreiben, erst Anfang August gekündigt hat, also das Kündigunsschreiben ein Datum aus dem August aufweist, wäre die Kündigung zum 1.11.2011 unwirksam erfolgt, da er die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten hat. Fristgerecht konnte anfang August 2011 erst zum 30.11. und nicht zum 1.11.2011 gekündigt werden. Zur Mietsache selbst müssen Sie diese in dem Zustand zurückgeben, wie Sie die Wohnung übernommen haben. Von Ihnen verlegtes Laminat bleibt Ihr Eigentum. Fest verklebter Teppichboden gehört dem Vermieter. Sie sollten, bevor Sie gegenüber dem Vermieter auf die unwirksame Kündigung eingehen, zunächst einmal über die von Ihnen im Vertrauen auf seine seinerzeitige Zusicherung getätigten Aufwendungen und eine entsprechende Entschädigungn verhandeln. Verlaufen diese Verhandlungen positiv, können Sie ihn immer noch auf die Unwirsamkeit der Kündigung wegen des Fristfehlers hinweisen. Er muß dann zunächst einmal eine form- und fristgerechte und vor allen Dingen sorgfälig schriftlich begründete Eigenbedarfskündigung aussprechen. Sollte er den Eigenbedarf lediglich vortäuschen und Sie stellen dies im Nachhinein fest, zum Beispiel dadurch, dass er doch nicht selber nutzt sondern an Dritte neu vermietet, macht der Vermieter sich strafbar und wäre Ihnen gegenüber zum Schadenersatz in mannigfaltiger Weise (Umzugskosten etc.) verpflichtet; dies kann bis hin zur Übernahme einer höheren Miete gehen, die Sie nach dem Umzung mehr gegenüber der alten Miete zahlen müssen. Mit solchen Dingen sollten Sie jedoch in Ihrem eigenen Interesse eine Fachanwalt für Mietrechtsfragen beauftragen.
Vieeln DAnk für die schnelle antwort, damit können wir schon einiges anfangen und wissen wie wie uns verhalten sollen.
Gruß
Jimmy
Kündigungen wegen Eigenbedarf sind meines Wissenstandes nach rechtens. Da das aber immer sehr Fallabhängig ist würde ich mich an eine RA oder einen Mieterschutzbund wenden.
Bei eingebrachten Leistungen sowie Gegenständen können diese abgelöst werden. Dinge kann euch der Vermieter abkaufen, wenn er das aber nicht möchte müsst ihr sie mitnehmen.Das gilt für Küchen,Böden etc. Die Kaminbohrung könnte wieder ein anderer Fall sein. Ich würde mich an eurer Stelle nicht mit ihm „anlegen“ sondern versuchen euch für beide Parteien gütlich zu einigen. Dann habt ihr eine gute Chance eine Ablöse für eure Sachen zu bekommen. Bin auch Vermieter von drei Wohnungen und habe die Erfahrung gemacht dass alles geregelt werden kann wenn beide Seiten klar und deutlich aber fachlich und nicht beleidigt argumentieren .
Hallo Jimmy,
mündliche Nebenabsprachen, oder diese Zusage sind nicht einklagbar.
Inwiefern er sich auf eine Vergütung für die Einbaumöbel und den Kaminanschluss einlässt, hängt von seinem guten Willen ab.
Ich rate Ihnen der Kündigung wegen des damaligen Ausschlusses einer Eigenbedarfskündigung zu widersprechen und darauf Bezug zu nehmen dass Sie damals aufgrund der Langfristigen Mietsicherheit die o.g. Investitionen getätigt haben, die Sie im Falle eines Auszuges vergütet haben wollen.
Beste Grüße
hardy
Hallo,
dazu weiss ich nichts genaues. Wenden Sie sich an ein Mieterverein oder Anwalt.de.
MfG
Und wie ist die Begründung für die Kündigung?
Der beste weg wäre natürlich sich außergerichtlich zu einigen.
Also den Vermieter ansprechen und fragen wie er es sich vorstellt.
hallo,
sorry,kann ich nicht helfen
lisa
so einfach kann der Vermieter euch wegen Eigenbedarf nicht kündigen. Er kann zwar anfangen zu Mobben…
Dann wird es halt schwer das auszuhalten, aber ich kenn Fälle da kann so eine Kündigung schon mal 3 Jahre dauern…
Denn wenn er keine Ablöse bezahlt, oder nicht den Betrag, den Ihr euch vorstellt, dann muß er euch zumindest eine Wohnung bringen, mit den gleichen Vorteilen, Größe usw.
Macht es Ihm nicht zu einfach.
Ihr habt auch Rechte. Ein Beratungsgespräch beim Mietverein kostet nicht soooo viel das kann man sich auch noch anhören, was die dazu meinen.
Viel Glück
Hallo!Wenn es im Mietsvertrag drin steht das er es nicht für seinen Eigenbedarf benötigt,darf er euch nicht kündigen!Nutzt die Rechtsschutzversicherung!LG Veronika