Wohnungskündigung wegen evtl. Umzug Arbeitsstelle

Hallo,

ich hoffe Ihr wisst zu meinem Anliegen ein paar Antworten.
Stellen wir uns vor…

Ein Student macht sein Examen, Ergebnisse bekommt er
erst Ende Juli, ob und in welche Stadt er dann zum
10. September zum Arbeitsantritt muss, erfährt er
sogar erst bis 20. August.

Wenn er seine Wohnung jetzt kündigt, aber dann letztendlich doch in keine andere Stadt muss, ist die
Wohnung weg.

Wenn er am 20. August erfährt, dass er
zum 10. September in eine andere Stadt muss und da
steht jede Stadt in Bayern zur Auswahl (so ist es wohl wenn man Lehrer wird) dann kann er erst Anfang September zum 30.11 kündigen und hat somit 3 Monate
doppelt Miete zu zahlen. Eben die alte und neue Wohnung.

Ob es für solche Fälle eine Ausnahmeregelung gibt?
oder mus die 3 monatige Kündigung eingehalten werden?

Ich sag schon einmal Danke im voraus
für eure Antworten.

Viele Grüße Karin

hallo.

Ob es für solche Fälle eine Ausnahmeregelung gibt?

es gibt im BGB den § 543 „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“.
ein solcher dürfte aber hier nicht vorliegen.

oder mus die 3 monatige Kündigung eingehalten werden?

ja. aber wenn man sich mit dem vermieter gut versteht, kann man einfach mal mit ihm reden. evtl. läßt er einen ja einfach so eher raus,
und/oder er akzeptiert einen nachmieter.

gruß

michael