Wohnungskündigung wegen Mietzinsrückstand

Ein Eigentümerin einer Wohnung in der Schweiz hat seit 1 Jahr Probleme mit dem Mieter, der wiederholt mit den Mietzinszahlungen in Rückstand ist. Im Februar hat ihm der Vermieter eine Abmahnung zugestellt, mit der Aufforderung innerhalb von 30 Tagen die ausstehende Miete zu bezahlen und der Androhung der Kündigung mit einer weiteren 30-tägigen Frist. Daraufhin wurde die Miete bezahlt. Nun ist der Mieter wieder in Rückstand. Muss der Vermieter nun erneut eine Abmahnung zustellen oder kann er direkt mit einer 30-tägigen Frist auf das Ende eines Monats kündigen?

Frage: ist die Wohnung in der Schweiz oder in Deutschland? Nach deutschem Recht wäre bei wiederhoten Mietrückständen sogar eine fristlose Kündigung möglich,
http://www.ivd-west.net/nachrichtendetail/archive/20…

Danke für die Antwort. Ja, die Wohnung befindet sich in der Schweiz. Gemäss Schweizer Recht ist eine fristlose Kündigung bei Mietzinsrückstand möglich. Allerdings muss erst eine Mahnung mit einer 30-tägigen Frist erfolgen. Wird die Miete innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, kann die Wohnung mit einer weiteren 30-tägigen Frist auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Die Frage lautet: Wenn der Mieter nach einer solchen Mahnung mit Kündigungsandrohung die Miete zwar bezahlt, aber kurz darauf wieder in Rückstand gerät, muss dann erneut eine Abmahnung erfolgen? Oder kann die Wohnung sofort auf das Ende eines Monats (mit 30-tägiger Frist) gekündigt werden?