wohnungskündigung,wohnungsauszug,renovierung

hallo,
wir haben vom vermieter die kündigung erhalten zwecks eigenbedarf,das ist ok.
wir haben dort genau 2 jahre gewohnt,müssen wir nun alles renovieren? ich denke nicht.
schönheitsreparaturen sind relativ,da wir die wohnung schon mit einigen schäden übernommen haben.
danke für eine antwort

gruss metti

eigenbedarfskündigungen sind zu überprüfen. ich würde vermieter vorschlagen, dass ich klaglos heraus gehe, wenn er seine whg. so nimmt, wie ich sie ungemalert zurück lassen. nach 2 jahren schuldet man ohnehin nur einen unwesentlich geringen prozentsatz und dann muss klar sein, dass die schönheitsreparaturklausel auch rechtswirksam ist.

Hallo, das kommt darauf an, was im Vertrag steht, ob ihr bereits in den 2 Jahren Renovierungsarbeiten durchgeführt habt, usw usw … Pauschal lässt sich das nicht sagen.

Schäden, die laut Übergabeprotokoll vorhanden waren, brauchen Sie nicht zu beseitigen, sofern Sie sich dazu nicht verpflichtet haben.

Da der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat, wird er die Wohnung doch sicherlich für sich selber besonders und nach seinem Gechmack renovieren; da könnten auch Schönheitsreparaturen überflüssig sein. Reden Sie mal mit ihm!