Wohnungsmängel vor Mietbeginn

Hallo,

Ich habe mehrer Fälle, da die Mietsituation eine ganz neue für den Mieter ist.

-1- Angenommen, ein Mieter möchte in eine Wohnung einziehen, die sehr renovierungsbedürftig ist. Gemacht werden müsste der Boden (alter schlechter PVC, der schon auseinanderfällt, tapeziert und gestrichen werden müsste auch)
Der Mieter erklärt sich bereit, diese Arbeiten zu übernehmen und die Kosten (6-700 Euro Materialkosten, eher geringe Qualität) selbst zu tragen, dafür wird eine Mieterhöhung die nächsten 2 Jahre ausgeschlossen(Nur die Nettokaltmiete). Der Mieter könnte auch einen Zuschuss vom Vermieter bekommen, die Arbeiten trotzdem selbst erledigen und müsste aber irgendwann mit einer Mieterhöhung rechnen.
Ist das erste genannte Beispiel ein guter Kompromiss oder wird der Mieter hier gut ausgenommen, da die Miete mind. 1 Jahr nach Einzug eh nicht erhöht werden darf.?!

-2- Die Wohnung ist teilweise noch in einem sehr schlechten Zustand, darunter fällt auch eine große Fensterfront, die sehr schlecht isoliert ist und zum Balkon hinausführt. Laut Angaben der VM würde diese Fensterfront noch gemacht werden (Handwerkerbetrieb), bevor der Mieter einzieht. Dies ist vertraglich aber nicht festgehalten. Ebenso gibt es keinen konkreten Termin für die Austauscharbeiten.
-2.1- Dasselbe gilt für das Bad, dass auch sehr renovierungsbedürftig erscheint. Hier sollten Badewanne und Toilettenschüssel ausgetauscht werden. Ein Termin für den Umbau steht noch nicht fest, es wurde nur mündlich zugesichert. Vertraglich wurde es nicht erfasst.
Problem an der Sache ist, dass im Vertrag darauf hingewiesen wird, dass der Vermieter sich nicht dazu verpflichetet, an den Räumen(Fensterfront und Bad) Arbeiten vornehmen zu lassen. Es wurde mündlich nur darauf hingewiesen, dass die Arbeiten vor dem Einzug stattfinden sollen.
Sollte man dies vertraglich genau festhalten und evtl eine Rücktrittsklausel im Mietvertrag vereinbaren, dass nach 14 Tagen ein Widerrufsrecht bestände?

Im Vertrag steht weiterhin, dass der Mieter die Wohnung im einwandfreien Zustand übernimmt (was bisher nicht zutreffend ist) und ohne Beanstandung jeglicher Mängel ( es gäbe noch zahlreiche weitere Kleinigkeiten, die zu beanstanden wären, als da z.B. wären: Verzogene Wohnungstür, Fenster, die nicht geöffnet werden können)

Ein Protokoll für die Mängel liegt ebenfalls nicht vor, also was z.B. für die Wohnungstür, die Türrahmen, kaputte Fliesen oder der nicht öffnenden Fenster sehr wichtig wäre, es zu dokumentieren.

Es wurden jetzt keine konkreten Fragen gestellt, die Sachlage wird trotzdem hoffentlich klar genug geschildert worden sein.

Danke
Piet

Hallo,
ich bin weder Anwalt noch im Mietrecht sonderlich bewandert,
aber so rein mit logischem Menschenverstand würde ich sagen: Wenn es keinen Vertrag über die zu machenden arbeiten gibt, würde ich nicht einziehen.
Der Ärger der mir da möglicherweise ins Haus stände, wär mir eine Wohnung nicht wert, dann lieber 50€ mehr Miete oder eine Kleinere Wohnung, als eine mögliche Baustelle oder ewig Zug in der Wohnung.
Gruss Backs