Wohnungsmietung mit diversen Möbeln

Hallo,
nehmen wir an, Student A wohnt im Studienort in einer Wohnung, die
sein Vater auf den Namen des Vaters angemietet hat, Student A ist auch ordnungsgemäß in dem Ort der Wohnung des Vaters angemeldet.

Nun hat es in dieser Wohnung gebrannt, der -sehr alte- Kühlschrank,
der mit im Mietvertrag enthalten war -kleine Singleküche, im Flur im Eingangsbereich montiert- hatte
wohl einen „Elektroschaden“ und ist in Flammen aufgegangen, und zwar
nachts ca. 3.00 Uhr. Student A ist Gott sei Dank irgendwie wach geworden weil er bemerkt hatte, dass er keine Luft mehr bekommt.
Kurz und gut, die Wohnung ist in einem großen Wohn-Hochhaus-block eines Mehfamilienhauses. Studen A ist sofort auf und hat die Tür zur Miniküche (die ebenfalls gleichzeitig auch der Durchgang zum Wohnungseingang ist) aufgerissen und
alles stand in Flammen. Er ist trotz der Flammen durchgelaufen, hat im
Flur befindlichen Feuerlöscher genommen und wollte löschen, der Feuerlöscher ging aber nicht. Dann gegenüber und nebenan an alle
Türen gehämmert und geklingelt und die Leute rausgeholt, einem gesagt „Ruf die Feuerwehr“ und dann den nächsten Feuerlöscher der sich im Flur
des Mehrfamilienhauses befand genommen, dieser ging Gott sei Dank.
In diesem Mehrfamilienhaus mit fünf Stockwerken, waren KEINE Brandmelder oder ähnliche Vorkehrungen vorhanden, muss man sich auch Fragen ob das rechtens ist. Außerdem hatte die Feuer keine Möglichkeit mit der Drehleiter an den Balkon des Mieter zu kommen, da das Haus in Hanglage ist und durch Grünlange im Hang die Feuerwehrzufahrt bis zur Wohnungslage NICHT möglich ist…
D. h. wenn die hätten Leute mit der Drehleiter oder schwerem Gerät hätten bergen müssen, wäre das nicht gegangen - ist das überhaupt
statthaft…

Die Feuerwehr kam, löschte den Restbrand, hat alles nach „Brandnester“ durchsucht und ist wohl noch länger geblieben, die Feuerwehr hat Student A ausdrücklich wegen seines sehr umsichtigen Verhaltens gelobt und gesagt er hätte damit wohl sehr viel Schlimmes verhindert. Student A wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht - Rauchvergiftung und kleine Verbrennungen…

Dieser Vorfall war im März 2009. HEUTE -weit über ein Jahr später- schrieb die Gebäudeversicherung des Wohnblocks, sie wollen eine Regress-Zahlung geltend machen, weil fahrlässig der Herd angelassen wurde… Es brannte jedoch der KÜHLSCHRANK und NICHT der Herd.

Den Schaden des Mieters zahlte dessen Feuerversicherung.

Frage: Hat der Gebäudeversicherer nach ssoo langer Zeit noch einen
Anspruch an den Mieter.
Das Ganze ist sehr difus, weil der Mieter jetzt ein 16 Seiten-Schreiben bekommen hat mit irgendwelchen Schadensfeststellung, Aufräumarbeiten, Gutachten usw.

Es fand eine Begutachtung der Gebäudeversicherung statt, zu dem
Termin wurde der MIETER NICHT eingeladen, ist das o. k.

Fakt ist, dass der Kühlschrank der Brandauslöser war.

Leider sind natürlich -nach 1 1/4 JAHREN- die Beweisstücke (Single-Küche, Möbel etc.) entsorgt…

Die Feuerwehr sagte damals allerdings, dass der Kühlschrank gebrannt hätte und auch BrandAUSlöser war. Die Sache ist auch zur Polizei gegangen, die das Verfahren aber nicht bearbeitet haben, deren Aktenzeichen ist beim Mieter vorhanden. Die Tageszeitungen des Wohnungsortes haben in der Tagespresse auch berichtet, dass der
Kühlschrank gebrannt hätte. Auch die Feuerwehr auf Ihrer Homepage berichtet, dass der Kühlschrank brandauslösend gewesen sei.
Da der Kühlschrank (und auch der Herd) im Mietvertrag mit inbegriffen waren, ist dies ja wohl Sache des Eigentümers, zumal der Kühlschrank sehr alt war…

WAS sollte der Mieter jetzt machen, Rechtsanwalt nehmen und den
schreiben lassen oder erstmals selber mit der Zurich-Versicherung
des Gebäudeinhabers telefonieren.

Was würdet Ihr vorschlagen.

Sorry, das es jetzt etwas länger geworden ist, aber es ist sehr wichtig.

DANKE

Grüße
Marie

Nichts … allenfalls richtig stellen, dass Kühlschrank der Brandherd war und nachforschen, wie der Herd als Brandursache ausfindig gemacht worden ist.

Dann abwarten, ob eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt. Dann dagegen vorgehen. Im gerichtlichen Verfahren müssen die Beweise vorgelegt werden. Evtl. existiert derzeit ein Gutachten, worauf sich der Anspruchsteller momentan stützt. Evtl. wird im gerichtlichen Verfahren nochmals ein Sachverständigengutachten zur Brandursache eingeholt werden.

Hallo,
danke für die Antwort.

Nichts … allenfalls richtig stellen, dass Kühlschrank der
Brandherd war und nachforschen, wie der Herd als Brandursache
ausfindig gemacht worden ist.

Ja, ich werde am Montag bei der Zurich-Versicherung nachfragen, wieso die zu der Aussage kommen, Ursache sei der Herd gewesen und
welche Beweise sie dafür haben…

Im gerichtlichen Verfahren müssen die

Beweise vorgelegt werden. Evtl. existiert derzeit ein
Gutachten, worauf sich der Anspruchsteller momentan stützt.

DAS ein Gutachten existiert hat mir die Zuricher Versicherung schon heute in diesem Schreiben mitgeteilt - nur: WAS darin steht leider
nicht.

Evtl. wird im gerichtlichen Verfahren nochmals ein
Sachverständigengutachten zur Brandursache eingeholt werden.

WIE soll denn DAS gehen, die Wohnung wurde entsprechend vom Eigentümer renoviert und dann weitervermietet - WIR haben diese
Wohnung DIREKT nach dem Brand gekündigt und sofort am nächsten Tag
an einer anderen Wohnung gesucht. Es mußte ja eine ordentliche
Wohnsituation für den Studenten her, denn in der der Brandwohnung
konnte und sollte (so der Gutachter UNSERER Versicherung) wohne
Atemschutz niemand länger verweilen…

Grüße
Marie

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen (bzw. zum damaligen Zeitpunkt bestanden haben), würde ich diese auf jeden Fall informieren.

vnA

Hallo,
danke für die Antwort.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen (bzw. zum
damaligen Zeitpunkt bestanden haben), würde ich diese auf
jeden Fall informieren.

Ja - ich nehme an, dass in diesem Fall eine Haftpflicht zum damaligen Zeitpunkt existierte. Allerdings ist ja der Wohnungsmieter derjenige auf den Mietvertrag lief (Vater von Student A.) und genutzt wurde die Wohnung von dessen Sohn, Student A. Ist Student A. -wir nehmen mal an Student A ist 25 Jahre alt- denn automatisch noch in der Haftpflichtversicherung der Eltern, weil er eben noch studiert, weißt Du das oder sonst irgendwer?

DANKE

Grüße
Marie

Da hilft bestimmt eine Anfrage im Versicherungsbrett.

vnA