Wohnungsmodernisierung nach Abzockerart

Ich werde versuchen, das Problem, mit meinem \ unserem Vermieter etwas genauer zu erläutern.

Ich bin 1992 Mieter meiner jetzigen Wohnung. Bestandteil des Mietvertrages sind unter anderem eine Bodenkammer, von ca. 10 m² Fläche, ein besonderes WC (Außentoilette) in einem Nebengebäude welches auch einen gemeinsamen Raum als Waschküche enthielt und ein Dachbodenanteil der zur Trocknung der Wäsche vorgesehen und genutzt wurde. Mit schriftlicher Genehmigung des damaligen Hauverwalters, baute ich ein Wohnraum meiner Wohnung, zu einer Toilette mit Dusche um. Die Außentoilette, diente als Fahrradschuppen, war aber nach wie vor Bestandteil meiner Wohnung.

Im Juni 1999 ergab sich ein Besitzerwechsel. Der neue Vermieter kündigte zum Oktober des gleichen Jahres Modernisierungsmaßnahmen an. In den Wohnungen sollte eine Zentralheizung neue Fenster eine Gemeinschaftsantenne und Zentrale Schließanlage eingebaut werden.

Da im gesamten Haus, das inzwischen wohl schon fast 150 Jahre alt ist, sind Teile des Gebäudes erheblicher Feuchtigkeit ausgesetzt. Der Schimmel, der sehr aktiv seinen festen Platz beansprucht, veranlasste mich als einzigen des Hauses, den Modernisierungsmaßnahmen in der angekündigten Form so nicht zuzustimmen. Der Vermieter klagte und erwirkte, das ich demnächst die Modernisierung zu dulden habe.

Die anderen Wohnungen wurden im November 1999 Modernisiert. Das Schimmelproblem lies nicht lange auf sich warten. Permanent schimmelt es nach wie vor. Das liegt auch nicht an fehlender Belüftung. Die Außenwände sind in keiner Weise isoliert worden, so das die Heizkörper den ganzen Winter auf höchster Stufe liefen, obwohl die letzten Winter doch recht milde wahren.

Während der Modernisierungsmaßnahmen, wurde ohne genauere Ankündigung der Dachboden zu Wohnungen ausgebaut. Meine Dachkammer räumte ich, ad ich davon ausging Baufreiheit für das neu decken des Daches zu schaffen. Einige Gegenstände wie zum Beispiel Türen meiner Wohnung die in meiner Kammer untergestellt wahren, wurden vom Vermieter kurzer Hand entsorgt und die Trennwände rausgerissen. Gleicherweise geschah es mit dem Raum, der in meinem Mietvertrag als besonderes WC festgehalten ist.

In einem Einwurfanschreiben teilte ich meinem Vermieter ab sofort mit, dass ich eine Mietminderung für die Wegname der Räume, von 25 % geltend mache.
Für den Schimmelpilzbefall machte ich bereits vor 4 Jahre 10% Mietminderung geltend.
Ohne Kommentar des Vermieters zahle ich bis zum heutigen Tag also 35 % weniger Bruttokaltmiete.

Den anderen Mietern wurden für die Entnahme der Räumlichkeiten inklusive Schimmel ganze 3 % Mietkürzung vom Vermieter zugestanden.

Nach neuen Informationen, die ich allerdings noch nicht beweisen kann, da ich keinen Zutritt zum Maschinenraum in der eine Gastherme installiert ist habe, soll sich der Fußboden senken und reißen. Das würde eine Gefahr für alle Anwohner bedeuten.

Wer kann mir in dieser Situation weiterhelfen.
Vielen Dank!

Was für ein Problem hast Du?
Hallo Lutz,

nach zweimaligen Lesen Deines Artikels habe ich imer noch nicht Dein Problem erkannt. Die Miete ist gemindert - okay. Zu dem Maschinenraum hast Du kein Zutritt. Sollte sich der Boden senken, was wäre dann für eine Gefahr für Dich und die anderen Hausbewohner ?

Gruß Christian

Hallo!

Ich verstehs so, daß Du am liebsten so weiter wohnen würdest, wie bisher, weil Du damit gut zurechtgekommen bist.
Wenn schon Modernisierung, dann wenigstens so, daß der Schimmel nicht mehr auftritt.
Hauptproblem ist vermutlich, daß es hinterher deutlich teurer werden soll. Vom Ärger einer solchen Aktion ganz abgesehen.

Ich hab mich in ähnlicher Situation mit meinen Mitbewohnern zusammengeschlossen und bin in den Mieterbund eingetreten. Dort habe ich fachliche Infos bekommen und konnte gegenüber dem Vermieter ganz anders auftreten. Fazit war, daß wir vor der Modernisierung ausgezogen sind und dafür je 10-20.000 DM Abfindung bekamen.

Daß Du per Beschluß die Modernisierung dulden mußt, heißt ja noch nicht, daß Du nicht weiter Acht geben mußt. Oft genug wird von Vermietern rigoros und rechtswidrig gehandelt. Bspl. Kosten der Modernisierung: Neue Fenster scheinen Modernisierung zu sein. Aber nur, wenn Wärme- oder Schallschutz um einen bestimmten Wert steigen. Andernfalls zählts nur als Instandhaltung und darf nicht auf die Miete umgelegt werden. Anderer Punkt ist der Wohnungsschnitt/-größe: der darf sich nur in bestimmtem Maße ändern. Das sind aber Feinheiten, die ich inzwischen wieder vergessen habe, die Du lieber beim Rechtsberater erfragen kannst.
Gut jedenfalls, daß Du ordentlich Mietminderung nutzt.
Ich würde einen Umzug in Erwägung ziehen (durchaus mglst. mit einer Abfindung kombiniert).

Tschuss, Sven.