ich habe vor meine Wohnung zum Dezember diesen Jahres kündigen. Als Nachmieter habe ich einen guten Bekannten von mir bereits gefunden. Meine Frage kann ich diesen Nachmieter bei meinem Vermieter durchsetzen, da sich hieraus beiderseitig viele Vorteile ergeben. Ich weiß rechtlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, aber gibt es irgendwelche Möglichkeiten das ich 1. den Nachmieter einsetzen kann und 2. sich die Miete für den Nachmiete bei Neuvermietung nicht wahnsinnig erhöht? (Optimum wäre er übernimmt einfach meinen Vertrag mit den vorhandenen Konditionen)
Ich hatte auch schon daran gedacht eine ‚WG‘ zu gründen, dann den WG-Mietaufschlag (sicherlich nicht so hoch wie der der Neuvermietung) in Kauf zu nehmen um mich dann ein halbes Jahr später wieder aus dem Mietvertrag offiziell zurückzuziehen.
Hat jemand schon bereits Erfahrungen hierzu gemacht oder hat jemand hilfreiche Tipps?
Teil 1 der Frage: Nein, es gibt natürlich keine Möglichkeit, dieses durchzusetzen! (Warum sollten Sie das Recht haben über fremdes Wohn-Eigentum zu bestimmen??)
Teil 2: Wenn der Vermieter zustimmt kann man sicherlich untervermieten (um so die Miete auf niedrigem Niveau zu halten.)
Es gibt keine rechtliche Möglichkeit ihren Nachmieter durchzusetzen, aber das wissen Sie ja schon. Also sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, ob dieser Ihnen entgegenkommt oder nicht.
Hallo, nein. Der Vermieter muß den Nachmieter nicht akzeptieren. Eine Überleitung des MV ist für den Vermieter ebenfalls sinnfrei. Der neue Mieter muss die Wohnung ja nicht nehmen, wenn die Miete nach Ihrem Auszug steigt. Mein Tipp: Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter haben, dann sprechen Sie mit ihm. Wenn Sie ein „guter Mieter“ sind, dann ist das doch die beste Referenz für Ihren Bekannten! Glauben Sie mir: Ein Vermieter nimmt lieber einen guten Mieter zum gleichen Preis, als einen unbekannten nach Mieterhöhung. Bonusmieter.de widmet sich in vielen Beiträgen dem Thema: „Gute Mieter finden“. Stöbern Sie einfach mal. Viel Erfolg bei der Vermittlung ! Gruß, CS
mein einfachster Rat: offen und ehrlich auf den Vermieter zugehen und die Wahrheit sagen! Ist der Nachmieter solvent und kann dies auch nachweisen, was sollte gegen ihn sprechen?
Oder haben Sie Ärger mit dem Vermieter? Dann wird er Ihnen keinen Gefallen tun!
Das mit der WG ist erlaubnispflichtig für jeden einzelnen, neuen Mitmieter. Alleine kann man sich dann nicht mehr aus der WG kündigen / zurückziehen, alle Mieter haften gesamtschuldnerisch.
Sie könnten als Variante den Freund als schwulen Lebenspartner erklären und verlangen, dass er in den Mietvertrag aufgenommen wird, auch hier muss der Vermieter Sie später nicht aus dem Vertrag lassen.
Dann wohnt der Andere, aber Sie haften solange immer mit!