Wohnungsräumung nach dem Berliner Modell

Hallo,
wegen erheblicher Mietrückstände habe ich eine Wohnung
nach dem sogenannten Berliner Modell räumen lassen. Jetzt stelle ich fest, dass der bei einer Verwertung der mit dem Pfandrecht belegten Sachen zu erzielende Erlös kaum die
Verfahreskosten decken dürfte. An einen Erlös zur Deckung
der Mietrückstandes ist überhaupt nicht zu denken.
Deshalb überlege ich, gegenüber dem Mieter (Schuldner)
zu erklären, dass ich das Pfandrecht aufgebe und diesen
aufzufordere, seine Sachen innerhalb einer bestimmten Frist abzuholen.
Ist dieses Verfahren sinnvoll? Kann ich die Sachen nach
Fristablauf entsorgen? Welche Fristen sind zu beachten.
Gruß HelmutHess

Sehr geehrter Herr Hess,

das in Pfand genommene Wohnungsinventar ist nicht Ihr Eigentum. Sie haben es lediglich in Besitz. Pfänder dürfen nur in einem geregelten Verfahren durch dazu Berechtigte verwertet werden. Das geht nur in einem geregelten Verfahren durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer. Jetzt sind Sie verpflichtet das Pfand sachgerecht am Pfandort aufzubewahren. Sie dürfen es nur dann an einen anderen Ort verbringen, wenn dort ein erheblich höherer Verwertungserlös zu erzielen wäre.
Selbstverständlich dürfen Sie das Pfand nicht eigenmächtig entsorgen. Wir leben ja nicht in Anarchie. Auch dieser Bereich ist rechtssicher geregelt. Selbstjustiz kommt bei den Gerichten überhaupt nicht gut an. Ein Vermieter in Wiesbaden ist erst kürzlich lt. einem BGH Urteil wg. der eigenmächtiger Entsorgung eines Wohnungsinhaltes höchstrichterlich zu einer Schadensersatz im hohen 5 stelligem Bereich verurteilt worden. Mittellose Mieter haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe. So kann Ihr Mieter, dass was Sie als Sperrmüll einschätzen als wertvolle Antiquität sehen. Und auch mittellose Mieter können sich heutzutage im Internet über Ihre Rechte informieren. Methode „Augen zu und durch“ ist risikoreich.

Beauftragen Sie am besten schnellstmöglich einen öffentlich bestellten, vereidigten Versteiger mit dem öffentlich Verkauf des Pfandes durch Versteigerung. Wenn sich keine Bieter finden können Sie das Pfand für einen symbolischen Euro ersteigern. Dann hat sich das Pfand in Ihren Besitz gewandelt und Sie dürfen entsorgen. Das wäre Gesetzeskonform. Die Alternative wäre die Räumung durch den Gerichtsvollzieher. Das dürfte Sie allein wegen des Vorschusses an den von dem vom Gerichtsvollzieher dann zu beauftragenden Möbelspediteur erheblich teurer kommen.

Im Gegensatz zu gewerblichen Mietern, verfügen Wohnungsmieter die nicht dazu in der Lage sind Ihren Mietverpflichtungen nachzukommen in der Regel über keine wertvolle Wohnungseinrichtungsgegenstände. In der Praxis wird das Vermieterpfandrecht ganz pragmatisch dann nur dazu angwandt um ein Mietobjekt schneller und kostengünstiger als über den Gerichtsvollzieher räumen zu können. Blockierte Wohnungen bringen nichts. Zeit ist da echtes Geld. Aber auch der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer kann nicht umsonst für Sie arbeiten. Sie wollen ja auch Geld für Ihre Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website

http://www.vermieterpfandrechtsversteigerung.de/inde…

Mit freundlichem Gruß

F. Eberhard Ostermayer
Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer

Sehr geehrter Herr Ostermayer,
danke für die schnelle und informative Antwort.
Sind Sie auch im Münsterland tätig beziehungsweise können Sie mir bei der Suche nach einem Versteigerer helfen? Mit welchen Verfahrenskosten muss ich rechnen?

Meine Lösungsansatz war jedoch weder die Selbstjustiz
noch die Versteigerung. Meine Überlegung zielte vielmehr darauf ab, auf mein Vermieterpfandrecht zu verzichten und den Schuldner aufzufordern, seine Sachen innerhalb angemessener Frist abzuholen. Die Aufforderung soll verbunden werden mit dem Zusatz, dass ansonsten die Sachen entsorgt werden. Hier stellt sich für mich die Frage nach der Zulassigkeit und einzuhaltenen Fristen.
Mit freundl. Gruß

Sehr geehrter Herr Hess,
nach BGB können Sie die in Vermieterpfand genommenen Gegenstände über den Weg der öffentlichen Versteigerung veräußern. Alles andere wäre Gesetzeswidrig.
Sie dürfen auch nicht einfach entsorgen. Das Pfand ist nicht Ihr Eigentum. Wir arbeiten bundesweit. Wir haben auch eine Niederlassung im Rhein-Main Gebiet. Wenn es sich um Gewerbeobjekte handelt, oder mehrere Mietwohnungsobjekte zusammengefasst werden können, kommen wir auch nach Münster in Westfalen. Um einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigter Versteigerer in Ihrer Region zu finden, können Sie sich an die zuständige IHK oder an den Bundesverband deutscher Auktionatoren wenden.

Mit freundlichem Gruß
F. Eberhard Ostermayer

Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter