Wohnungsräumung nach Tod des Mieters

Hallo!

Angenommen, ein langjähriger Mieter verstirbt plötzlich und die Angehörigen lehnen das Erbe ab, wer ist dann für die Räumung der Wohnung zuständig?
Müssen das die Angehörigen übernehmen, die Betreuung, die vor dem Tod des Mieters zuständig war, der Vermieter, …? Wer ist offizieller „Besitzer“ des ehemaligen Mietereigentums?

Schon mal im Voraus vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Sonntag!

Sabine

Hallo Sabine,

gute Frage… Tatsächlich gibt es meist nur Antworten darauf, was ist, wenn einer das Erbe antritt.
Kanns nur gefühlsmäßig (paßt aber zu meinen Erfahrunegn!) beantworten: Wenn keiner erbt - oder erben will- ist der Vermieter wohl auf sich gestellt.

Gruß!

Horst

Hallo

Angenommen, ein langjähriger Mieter verstirbt plötzlich und
die Angehörigen lehnen das Erbe ab, wer ist dann für die
Räumung der Wohnung zuständig?

Vermutlich trotzdem die Angehörigen, denn es gibt inzwischen wohl in allen Bundesländern Bestattungsgesetze, die Bestattung und Wohnungsräumung den Angehörigen unabhängig von einer Erbenstellung aufbürden.

Müssen das die Angehörigen übernehmen, die Betreuung, die vor
dem Tod des Mieters zuständig war, der Vermieter, …? Wer ist
offizieller „Besitzer“ des ehemaligen Mietereigentums?

Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, muss man sehen, ob es ggf. weitere Erben gibt. Ansonsten wird Vater Staat zum Eigentümer.

Gruß vom Wiz

es gibt inzwischen
wohl in allen Bundesländern Bestattungsgesetze, die Bestattung
und Wohnungsräumung den Angehörigen unabhängig von einer
Erbenstellung aufbürden.

Hi,
hast du mal einen Link zu einem solchen Gesetz? Also das mit den Bestattungskosten war mir ja bekannt, aber Wohnungsräumung, das ist mir neu. Im Bestattungsgesetz NRW von 2003 habe ich sowas nicht gefunden. Oder gibts da ein aktuelleres?

Gruß
Nelly

Hallo Sabine,

Angenommen, ein langjähriger Mieter verstirbt plötzlich und
die Angehörigen lehnen das Erbe ab, wer ist dann für die
Räumung der Wohnung zuständig? […] Wer ist
offizieller „Besitzer“ des ehemaligen Mietereigentums?

Meines Wissens kommt in diesem Fall vom Amt (frag mich aber bitte nicht, welches das ist …) ein Schreiben, dass der Mieter ohne Erben verstorben ist. Dieser Schrieb ist dann auch gleichzeitig der Eigentumsnachweis. In diesem Fall geht alles ins Eigentum des Vermieters über, der sehen muss, ob er damit eventuelle Mietschulden und Kosten aus Renovierung und Schadensbeseitigung decken kann.
Gruß
Jürgen