Wohnungsrecht/Hausverwaltung

Liebe/-r Experte/-in,

unser Hausverwalter bringt schriftliche Beschlüsse anders als in der Eigentümerversammlung ins Protokoll.
Im letzten Protokoll steht: kann zu jederzeit der Instandsetzungsrücklage (300.000 Euro) entnommen werden.
Das stimmt so nicht!
Es wurde beschlossen, dass bei einer Fenstersanierung Geld aus der Instandsetzungsrücklage entnommen werden kann.
Bereits öfters wurde ohne Beschluss (falsche) Bezahlungen vorgenommen.
Der Hausverwalter hat uns das Protokoll verspätet zugesandt, so dass
eine Beschlussanfechtung nicht mehr möglich war.
Was kann ich unternehmen? Evtl. eine Anzeige wegen Diebstahls, falls Geld - ohne Rechnungen - entnommen wurde?

Wemmely

Ich würde als erstes das Gespräch mit der Gazsverwaltung suchen, zweitens es notieren und bei der nächsten Eigentümerversammlung vorbringen (denn es gibt immer Mehrheitentscheidungen) und als letzten Ausweg eine Anzeige erstatten.
Als Empfehlung kann ich dir noch den rat geben eine Auskunft in einer Rechtsanwaltskanzlei zu suchen. Kostet meistens um die 25 Euro.