Wohnungsrecht vs. Nießbrauch

hallo,

A will im rahmen einer erbauseinadersetzung ein grundstück übernehmen. auf dem grundstück steht ein anbau mit einer separaten wohnung.

die mutter M soll hier diese wohnung nutzen können bis ans lebensende.

da es sich nicht um eine rechtlich selbständige wohnungseinheit handelt, da keine teilungserklärung vorliegt, ist ein nießrauch nicht möglich, sondern nur ein wohnungsrecht.

frage:

kann man ein wohnungsrecht so ausformulieren, dass es dem nießbrauch entspricht ?

kann man z.b. auch regeln, dass wenn mutter M mal auszieht oder in ein pflegeheim muss, sie diese wohneinheit z.b. vermieten könnte oder unentgeltlich überlassen ?

danke

gruß inder

Hallo,

A will im rahmen einer erbauseinadersetzung ein grundstück
übernehmen.

Dazu muß er auf jeden Fall zum Notar.

auf dem grundstück steht ein anbau mit einer
separaten wohnung.

Warum Anbau? Wo steht das Hauptgebäaude? Welche Zusammenhänge gibt es da noch?
Ein allgemeiner Rat ist vielleicht unsicher, da man die Details nicht kennt.

frage:

kann man ein wohnungsrecht so ausformulieren, dass es dem
nießbrauch entspricht ?

kann man z.b. auch regeln, dass wenn mutter M mal auszieht
oder in ein pflegeheim muss, sie diese wohneinheit z.b.
vermieten könnte oder unentgeltlich überlassen ?

Antwort: Das sollte - wenn möglich - im notariellen Vertrag (mit-)geregelt werden. Da der Notar „sowieso bezahlt werden muß“, sollte man sich hier Hilfe und Beratung suchen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

was die gewünschten Dinge angeht, könnte man individualvertraglich das Wohnungsrecht sicherlich Richtung eines Nießbrauchs ausdehnen. Aber man könnte natürlich auch zum Bauamt gehen, sich die Abgeschlossenheit des Anbaus bestätigen lassen, das Objekt dann teilen, und auf den Anbau dann einen Nießbrauch eintragen.

Gruß vom Wiz