Wohnungsrenovierung

Liebe/-r Experte/-in,
Mieter haben 3 Jahre gewohnt aber nichts in der Wohnung renoviert, noch nicht mal irgendwo gestrichen oder ähnliches!

Was kann man machen? Was für rechte habe ich?

Hallo Kale58,
ich bin kein Mietrechtsexperte.(Wie kommst du darauf, dass ich einer bin?) Solche Fragen solltest du im entsprechenden Brett (Mietrecht) stellen. Ich kann dir sagen, was du wie renovieren sollst. Nicht ob, du oder deine Mieter renovieren müssen, sollen, wollen, sonstwas.
Von daher: sorry
Gruß aus Köln
Christian

Tut mir leid, mit dem miet/vermierrecht nicht vertraut

Hallo,
Du hast die Kaution bei Einzug bekommen, verwende sie dafür, behalte aber alle Quittungen damit Du sie beim Mieter entsprechend abrechnen kannst.

Hallo kale58,

Eine regelmäßige Renovierungspflicht gibt es nach der derzeitigen Rechtsprechung eigentlich nicht mehr, außer die Wohnung wird in kürzeren Intervallen übermäßig abgenutzt. Den Zustand der Wohnung bei Rückgabe an den Vermieter regelt eigentlich der Mietvertrag. Aber auch hier gilt: Eine Renovierung durch den Mieter ist nur dann durchzuführen, wenn die Wohnung übermäßig abgenutzt ist. Eine normale Abnutzung ist durch die Mietzahlungen abgegolten. Also eine altersmäßige Farbänderung der Tapete und des Teppichs mußt Du akzeptieren, Brandflecken dagegen nicht. Auch abgerissene Tapeten sind natürlich fachgerecht zu ersetzen.
Da die Rechtsprechung momentan eher pro Mieter geneigt scheint, solltest Du hier eher deeskalierend das Gespräch mit den Mietern suchen

Was ist denn im Mietvertrag vereinbart?
Viele Grüße
Angelika

Dies ist meines Wissens sehr umstritten. Soweit mir bekannt ist kann der Mieter renovieren, muss es aber nicht auch wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde. Genaueres kann nur ein Jurist beantworten der sich hierauf spezialisiert hat.
Eigenlich sollte man Wohnungen unrenoviert vermieten, so dass der neue Mieter die Wände streichen kann wie er möchte. Welchen Sinn macht es die Wohnung weiß renoviert zu präsentieren und der Nachfolgemieter pinselt die Wände gelb. Leider ist dies ein wunschdenken, denn eigentlich möchten die wenigsten Mieter auf Grund einer unrenovierten Wohnung ein Mietvertrag unterschreiben. Übrigens im Geschäftsbereich ist dies in der Regel üblich.
Aber der absolute Gau ist:
Soweit mir bekannt, muß der Mieter noch nicht einmal beim Auszug renovieren.
Also ich denke, dass Sie bei der Durchsetzung Ihres Vorhabens als Vermieter wieder einmal schlechte Karten haben.